Dokument-Nr. 26774
Permalink https://urteile.news/
Bundesfinanzhof Urteil02.08.2018
Umsatzsteuer: Kein steuerbarer Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen PreisgeldernTeilnahme an Wettbewerb ohne Zahlung eines Antrittsgeldes stellt grundsätzlich keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung dar
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Teilnahme an einem Pferderennen nicht umsatzsteuerbar ist, wenn dem Eigentümer der Rennpferde lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird. Damit schloss der Bundesfinanzhof der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union an, wonach die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) grundsätzlich keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung darstellt. Etwas anderes gilt lediglich, wenn für die Teilnahme ein Antrittsgeld oder eine andere unmittelbare Vergütung gezahlt wird.
Der zugrunde liegende Streitfall betraf eine GmbH, deren Zweck u.a. im Kauf und Verkauf sowie der Ausbildung von Pferden bestand. Sie erklärte Umsätze aus Verkaufserlösen und Preisgeldern und machte Vorsteuern aus dem Kauf von Pferden, eines Lkw nebst Anhänger sowie eines Pkw geltend. Das Finanzamt versagte den Abzug der geltend gemachten Vorsteuerbeträge. Das Finanzgericht wies die Klage unter Hinweis auf das Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen ab.
BFH bebt Urteil des Finanzgerichts auf
Die Revision hatte Erfolg. Der Bundesfinanzhof hob das Urteil auf, da das Finanzgericht bei seiner Entscheidung noch von der Umsatzsteuerbarkeit aller Umsätze aus der Teilnahme an Pferderennen sowie einer hierauf beruhenden Unternehmerstellung der GmbH ausgegangen war. Im zweiten Rechtsgang wird das Finanzgericht insbesondere zu prüfen haben, ob die von der GmbH erklärten Umsätze aus Pferderennen in voller Höhe auf (nicht steuerbare) Preisgelder entfallen oder ob darin auch steuerbare Antrittsgelder enthalten sind.
Entscheidung auf für Teilnahme an Pokerturnieren relevant
Das Urteil hat über den entschiedenen Fall hinaus Bedeutung für die Steuerbarkeit von ähnlichen Tätigkeiten, die mit ungewisser Entgelterwartung ausgeübt werden. Dazu gehört auch die Teilnahme an Pokerturnieren (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil v. 30.08.2017 - XI R 37/14 -).
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2018
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26774
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.