15.11.2024
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Bundesfinanzhof Urteil08.08.2013

Leistungen eines ärztlichen Notfalldienstes können umsatz­steu­erfrei seinBeim Betrieb eines Notfalldienstes ausgeführte Leistungen sind umsatz­steuerrechtlich als Einheit zu betrachten

Die Leistungen eines ärztlichen Notfalldienstes werden als Einheit behandelt und sind unter Umständen umsatz­steu­erfrei. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein eingetragener Verein und Mitglied eines amtlich anerkannten Verbands der freien Wohlfahrts­pflege, betrieb für eine kassenärztliche Vereinigung nachts sowie an den Wochenenden und Feiertagen einen ärztlichen Notfalldienst. Dazu unterhielt er mit Funk ausgerüstete Kraftwagen mit je einem ausgebildeten Rettungshelfer als Fahrer zur Beförderung von Notfallärzten zu Notfa­ll­pa­tienten sowie eine Leitzentrale, die Notfallanrufe entgegennahm, an die diensthabenden Ärzte weiterleitete und ggf. Rettungs- oder Kranken­fahrzeuge anforderte. Im Falle eines Einsatzes wurde der diensthabende Arzt in seiner Wohnung oder Praxis abgeholt und zu den Notfa­ll­pa­tienten gebracht. Auf Wunsch des Arztes begleiteten die Fahrer ihn in die Wohnung des Patienten und assistierten dem Arzt.

Finanzgericht gibt Klage gegen Festsetzung der Umsatzsteuer statt

Das Finanzamt unterwarf die Umsätze des Klägers aus dem ärztlichen Notfalldienst der Umsatzsteuer. Das Finanzgericht gab der Klage statt.

BFH bejaht Umsatz­steu­er­freiheit des Notfalldienstes

Der Bundesfinanzhof bestätigte das Urteil des Finanzgerichts. Die beim Betrieb des Notfalldienstes ausgeführten Leistungen sind umsatz­steu­er­rechtlich als Einheit zu betrachten. Der Umsatz war im Streitfall auch steuerfrei, weil der Verein Mitglied eines amtlich anerkannten Verbands der freien Wohlfahrts­pflege ist und auch die übrigen Voraussetzungen des § 4 Nr. 18 des Umsatz­steu­er­ge­setzes erfüllt, insbesondere weil er auch perso­nen­be­zogene Leistungen erbringt, die den begünstigten Personen unmittelbar zugutekommen.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

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