21.11.2024
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Bundesfinanzhof Urteil17.10.2013

Neue Rechtslage ab 2012: Kinder­geldan­spruch für volljähriges Kind erlischt nicht mit dessen EheschließungEltern können Kindergeld auch nach Heirat des Kindes mit gut verdienendem Partner beanspruchen

Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind entfällt nicht deshalb, weil das Kind verheiratet ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof für die ab 2012 geltende Rechtslage.

Nach langjähriger Rechtsprechung des Bundes­fi­nanzhofs erlosch der Kinder­geldan­spruch für ein volljähriges Kind grundsätzlich mit dessen Eheschließung. Dies beruhte auf der Annahme, dass der Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinder­frei­betrag eine typische Unter­halts­si­tuation voraussetze, die infolge der Heirat wegen der zivilrechtlich vorrangigen Unter­halts­ver­pflichtung des Ehegatten regelmäßig entfalle. Der Kinder­geldan­spruch blieb nach dieser Rechtsprechung nur erhalten, wenn - wie z.B. bei einer Studentenehe - die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt des Kindes nicht ausreichten und das Kind auch nicht über ausreichende eigene Mittel verfügte (so genannter Mangelfall).

Mangel­fa­ll­recht­sprechung ist seit Geset­ze­s­än­derung zum Einkommens-Grenzbetrag die Grundlage entzogen

Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nun aufgegeben. Das ungeschriebene Erfordernis einer "typischen Unter­halts­si­tuation" hatte der Bundesfinanzhof bereits mit Urteil vom 17. Juni 2010 aufgegeben. Seit einer Geset­ze­s­än­derung hängt der Kinder­geldan­spruch (mit Wirkung ab Januar 2012) zudem nicht mehr davon ab, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes einen Grenzbetrag (von zuletzt 8.004 Euro jährlich) nicht überschreiten. Damit, so der Bundesfinanzhof, ist der so genannten Mangel­fa­ll­recht­sprechung seitdem die Grundlage entzogen. Der Bundesfinanzhof hat insofern gegen die in der zentralen Dienstanweisung für die Familienkassen niedergelegte Verwal­tungs­auf­fassung entschieden. Das bedeutet: Wenn die übrigen Voraussetzungen für die Berück­sich­tigung des Kindes erfüllt sind, können Eltern seit Januar 2012 das Kindergeld auch dann beanspruchen, wenn ihr Kind z.B. mit einem gut verdienenden Partner verheiratet ist.

Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online

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