Dokument-Nr. 7283
Permalink https://urteile.news/
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil12.04.2007, 21 Sa 62/06
- Änderungskündigung muss sich auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkenBundesarbeitsgericht, Urteil26.06.2008, 2 AZR 147/07
- BAG: Auch bei betriebsbedingter Änderungskündigung gilt Beweislastumkehr beim KündigungsschutzBundesarbeitsgericht, Urteil19.06.2007, 2 AZR 304/06
- Änderungskündigung - Bundesarbeitsgericht zur Frist für die Annahme eines ÄnderungsangebotsBundesarbeitsgericht, Urteil01.02.2007, 2 AZR 44/06
Bundesarbeitsgericht Urteil15.01.2009
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung muss klar sein, welche konkreten Arbeitsbedingungen zukünftig geltenBetriebsbedingte Änderungskündigung gegenüber Leiharbeitnehmer mit dem Ziel der arbeitsvertraglichen Bindung an tarifvertragliche Regelungen der Verleihbranche
Eine Änderungskündigung ist unwirksam, wenn das Angebot des kündigenden Arbeitgebers unbestimmt ist. Der Arbeitnehmer muss dem Änderungsangebot sicher entnehmen können, welcher Vertragsinhalt zukünftig maßgeblich sein soll. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger war seit 1999 bei dem beklagten Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt und wurde als Produktionshelfer „ausgeliehen“. Zwischen den Parteien besteht keine Tarifgebundenheit. Mit Schreiben vom 24. November 2005 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristgemäß und bot dem Kläger einen neuen Arbeitsvertrag an, der ua eine Bezugnahme auf einen Tarifvertrag vorsah. Für den Fall, dass dieser Tarifvertrag „unwirksam wird“, sollte ein anderer Tarifvertrag gelten. Der Kläger nahm die angebotene Änderung unter Vorbehalt an und erhob Änderungsschutzklage.
BAG: Änderungskündigung ist wegen nicht konkreter zukünftiger Arbeitsbedingungen unwirksam
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr auf die Berufung des Klägers hin stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Im Entscheidungsfall konnte es der Senat dahingestellt sein lassen, ob das beklagte Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen den Kläger nicht mehr dauerhaft zu den bisherigen Arbeitsvertragsbedingungen, dh zu sog. equal-treatment- Bedingungen, vermitteln konnte und ob die angebotenen geänderten Vertragsbedingungen verhältnismäßig waren. Die Änderungskündigung war schon deshalb unwirksam, weil das Änderungsangebot unklar war. Für den Arbeitnehmer war nicht ersichtlich, welche konkreten Arbeitsbedingungen für ihn zukünftig gelten sollten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 5/09 des Bundesarbeitsgerichts vom 15.01.2009
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7283
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.