21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Augsburg Außergerichtliche Einigung08.10.2012

Kündigung in Elternzeit: Katholische Kirche zahlt lesbischer Erzieherin hohe AbfindungBistum Augsburg und lesbische Erzieherin einigen sich außer­ge­richtlich

Der Fall einer lesbischen Erzieherin, die während ihrer Elternzeit von der katholischen Kirche gekündigt worden war, endete mit einem Vergleich.

In dem Fall ging es um eine lesbische Erzieherin, die bei der katholischen Kirche (Bistum Augsburg) angestellt war und einen katholischen Kindergarten leitete. Mit ihrer Partnerin hatte die Frau eine Eingetragene Leben­s­part­ner­schaft abgeschlossen. Als die Kirche hiervon erfuhr, kündigte sie das Arbeitsverhältnis, obwohl die Frau sich gerade in Elternzeit befand. Das Verwal­tungs­gericht Augsburg entschied, dass die Kündigung der Kirche während der Elternzeit nicht rechtmäßig sei.

Gütetermin kurzfristig abgesagt

Der Rechtsstreit ging vor dem Arbeitsgericht Augsburg - Kammer Neu-Ulm - weiter. Für Dienstag, den 09. Oktober 2012 war vor dem Arbeitsgericht ein Gütetermin angesetzt worden. Dieser wurde nun kurzfristig abgesagt, weil die Parteien sich zwischen­zeitlich geeinigt haben.

Kirche zahlt hohe Abfindung

Wie Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwu­len­ver­bandes (LSVD) mitteilte, hatte das Arbeitsgericht die Parteien "auf die Vielzahl der Presseanfragen" hingewiesen und vorgeschlagen, dass die Erzieherin die Auflösung ihres Arbeits­ver­hält­nisses zum Ende der Elternzeit akzeptieren und ihr die katholische Kirche dafür im Gegenzug die übliche Regelabfindung zahlen solle. Diese sei sehr hoch, weil die Mitarbeiterin 14 Jahre bei der katholischen Kirche beschäftigt war. Das hätten die Parteien akzeptiert.

Für die Erzieherin sei das Ergebnis ein voller Erfolg, weil sie mit ihrer Kündi­gungs­schutzklage ohnehin nicht mehr hätte erreichen können (vgl. § 9 ff Kündi­gungs­schutz­gesetz), teilte der LSVD mit. Er verwies diesbezüglich auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil v. 23.09.2010 - 425/03 und 1620/03 -) Bundes­a­r­beits­ge­richts (vgl. BAG, Urteil v. 08.09.2011 - 2 AZR 543/10 -).

Quelle: ra-online, Lesben- und Schwulenverband (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung14324

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI