29.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
29.01.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Arbeitsgericht Köln Urteil28.11.2013

Im Tarifvertrag festgelegte Mindestgröße für Pilotinnen und Piloten ist diskriminierendRegelung schließt deutlich mehr Frauen als Männer von der Pilote­n­aus­bildung aus

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die tarifliche Regelung einer notwendigen Körpergröße von 165 cm bis 198 cm für Pilotinnen und Piloten weibliche Bewerber mittelbar diskriminiert, da diese Regelung deutlich mehr Frauen als Männer von der Pilote­n­aus­bildung ausschließe. Eine sachliche Rechtfertigung der Mindestgröße habe das beklagte Luft­fahrt­unternehmen nicht darlegen können, zumal bei einem Schwester­unternehmen eine Mindestgröße von nur 160 cm ausreiche.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine junge Frau geklagt, die sich vergeblich zur Ausbildung als Pilotin beworben hatte. Die Beklagte hatte den Abschluss eines Ausbil­dungs­ver­trages abgelehnt, weil die 161,5 cm große Klägerin die tariflich vorgesehene Mindestgröße um 3,5 cm unterschritt. Mit ihrer Klage wollte die Bewerberin erreichen, dass das Luftfahrt­un­ter­nehmen zur Zahlung von Schadensersatz und zur Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleich­be­hand­lungs­ge­setzes (AGG) verurteilt wird.

Arbeitsgericht bejaht Diskriminierung, weist jedoch Schaden­s­er­satz­for­derung zurück

Trotz der vom Arbeitsgericht Köln bejahten mittelbaren Diskriminierung hat die Bewerberin ihre Klage im Ergebnis verloren. Das Gericht wies die Schaden­s­er­satzklage ab, weil ein in Geld messbarer Schaden nicht feststellbar war. Die Klägerin wäre bei diskri­mi­nie­rungs­freier Aufnahme in das Ausbil­dungs­ver­hältnis vielmehr verpflichtet gewesen, selbst einen Beitrag zu den Schulungskosten zu leisten.

Luftver­kehrs­un­ter­nehmen handelte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig

Der Entschä­di­gungs­an­spruch scheiterte daran, dass das beklagte Luftver­kehrs­un­ter­nehmen nach Auffassung des Gerichts nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Ein solcher gesteigerter Verschul­dens­maßstab ist jedoch nach § 15 Abs. 3 AGG erforderlich, wenn sich die Diskriminierung – wie vorliegend – aus der Anwendung eines Verband­s­ta­rif­vertrags ergibt. Von einer Europa­rechts­wid­rigkeit der Vorschrift des § 15 Abs. 3 AGG ist das Gericht nicht ausgegangen.

Quelle: Arbeitsgericht Köln/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil17283

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI