21.11.2024
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Arbeitsgericht Berlin Urteil01.02.2017

Klage einer ZDF-Reporterin auf Lohnausgleich zwischen Frauen und Männern erfolglosArbeitsgericht Berlin verneint Anspruch auf Entschädigung wegen nicht feststellbarer Diskriminierung

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer Reporterin des ZDF aufgrund einer Ungleich­be­handlung bei der Vergütung wegen des Geschlechts abgewiesen.

Die Reporterin hatte im zugrunde liegenden Rechtsstreit geltend gemacht, dass sie allein wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre männlichen Kollegen erhalte. Das ZDF sei deshalb zur Auskunft über die Vergütung ihrer Kollegen und zur Zahlung einer Entschädigung wegen einer ungerecht­fer­tigten Ungleichbehandlung verpflichtet.

Tatsachen für ungerecht­fertigte Ungleich­be­handlung bei der Vergütung von Männern und Frauen nicht plausibel dargelegt

Das Arbeitsgericht hat den Auskunfts­an­spruch abgewiesen, weil für ihn eine gesetzliche Grundlage fehle. Eine ungerecht­fertigte Ungleich­be­handlung der Klägerin in Bezug auf ihre Vergütung liegt nicht vor. Auch habe die Klägerin keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine solche ungerecht­fertigte Ungleich­be­handlung bei der Vergütung von Männern und Frauen hindeuten würden. Die von ihr benannten Mitarbeiter seien nicht vergleichbar, weil sie anders als die Klägerin beschäftigt würden; diese Mitarbeiter seien zum Teil in einem anderen Rechts­ver­hältnis tätig oder – soweit sie in einem vergleichbaren Rechts­ver­hältnis stehen – würden über längere Beschäf­ti­gungs­zeiten verfügen. Weitere Anhaltspunkte für die behauptete Ungleich­be­handlung seien nicht gegeben. Da eine Diskriminierung der Klägerin nicht festgestellt werden könne, stehe ihr auch ein Entschä­di­gungs­an­spruch nicht zu.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online

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