18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.

Dokument-Nr. 27021

Drucken
ergänzende Informationen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Urteil05.02.2019

Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern: Als freie Mitarbeiterin tätige ZDF-Reporterin hat keinen Anspruch auf höheren LohnTatsächliche Hinweise für Benachteiligung bei der Vergütung wegen des Geschlechts nicht ausreichend vorgetragen

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat die Ansprüche einer Reporterin des ZDF wegen einer behaupteten geschlechts­bezogenen Ungleich­be­handlung bei der Vergütung zurückgewiesen und damit die vorausgegangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt.

Die Klägerin - eine Reporterin des ZDF - hatte geltend gemacht, dass sie in einem Arbeits­ver­hältnis zu der beklagten Sendeanstalt stehe und wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre vergleichbaren männlichen Kollegen erhalte. Sie machte in diesem Zusammenhang Auskunft über die Vergütung weitere Mitarbeiter verlangt sowie Vergütungs-, Entschädigungs- und Schaden­s­er­satz­ansprüche geltend.

Reporterin steht als freie Mitarbeiterin kein Auskunfts­an­spruch nach § 10 Entgelt­trans­pa­renz­gesetz zu

Das Landes­a­r­beits­gericht Berlin-Brandenburg hat angenommen, dass die Klägerin zu keiner Zeit als Arbeitnehmerin, sondern als freie Mitarbeiterin beschäftigt worden sei. Sie habe keine ausreichenden tatsächlichen Hinweise für eine Benachteiligung bei der Vergütung wegen ihres Geschlechts vorgetragen und könne deshalb weder eine weitere Vergütung noch eine Entschädigung oder Schadenersatz fordern. Der Klägerin stehe als freie Mitarbeiterin kein Auskunfts­an­spruch nach § 10 Entgelt­trans­pa­renz­gesetz zu.

Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27021

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI