21.11.2024
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Dokument-Nr. 31490

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Arbeitsgericht Berlin Urteil03.02.2022

Kündigung einer Musica­ldar­stellerin wegen fehlender Corona-SchutzimpfungAusschluss nicht geimpfter Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeitnehmer verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleich­be­handlungs­gesetz

Kündigung einer Musica­ldar­stellerin wegen fehlender Corona-Schutzimpfung Ein Arbeitgeber darf in einem Musical­aufführungs­betrieb ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Darstellerin, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügt, noch vor Vertragsbeginn kündigen. Die Arbeitnehmerin ist mit ihrer Kündigungs­schutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin unterlegen.

Im zugrun­de­lie­genden Fall hatte die Klägerin mit zwei Veran­stal­tungs­ge­sell­schaften Arbeitsverträge für die Proben und die Beschäftigung in einem Musical geschlossen. Vor Vertragsbeginn erfuhren die Arbeit­ge­be­rinnen, dass die Klägerin ungeimpft war und kündigten die Arbeits­ver­hältnisse ordentlich fristgerecht. Die Klägerin hatte angeboten, täglich Testnachweise vorzulegen. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungen für wirksam erachtet.

Richter: Arbeitgeber darf "2G-Modell" im Betrieb durchsetzen

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Kündigungen insbesondere keine Maßregelung gemäß § 612 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darstellen würden. Die persönliche Haltung der Klägerin zur Corona-Schutzimpfung sei nicht tragendes Motiv für den Kündi­gungs­ent­schluss gewesen, sondern habe lediglich den Anlass zur Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses gegeben. Der Arbeitgeber könne als Ausdruck seiner unter­neh­me­rischen Entschei­dungs­freiheit das "2G-Modell" als allge­mein­gültiges Anfor­de­rungs­profil für alle Arbeitsplätze im Betrieb durchsetzen. Wenn dies mit der höchst­per­sön­lichen Entscheidung der Klägerin, sich nicht impfen zu lassen, unvereinbar sei, liege keine Maßregelung vor.

Gericht: Kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleich­be­hand­lungs­gesetz (AGG)

Der Ausschluss nicht geimpfter Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeitnehmer verstoße auch nicht gegen das Allgemeine Gleich­be­hand­lungs­gesetz (AGG). Auch sei das "2G-Modell" nicht willkürlich gewählt, da insbesondere das tägliche Vorlegen eines negativen Corona-Testergebnisses die Betriebsabläufe stärker beeinträchtigen und die Beschäftigung nicht geimpfter Personen aufgrund der strengeren Quaran­tä­ne­re­ge­lungen ein höheres Risiko für etwaige Perso­na­l­ausfälle für den Musicalbetrieb darstellen würde. Die Klägerin könne nicht verlangen, dass die Arbeit­ge­be­rinnen ein Schutzkonzept umsetzen, das einen höheren Kosten- und Personalaufwand verursache, da neben der unter­neh­me­rischen Handlungs­freiheit der Arbeit­ge­be­rinnen auch die körperliche Unversehrtheit der übrigen Belegschaft zu berücksichtigen sei.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

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