21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 11092

Drucken
Urteil23.08.2005Amtsgericht Viechtach7 II OWi 00605/05
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DAR 2005, 704Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR), Jahrgang: 2005, Seite: 704
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Viechtach Urteil23.08.2005

Querparken: Smart darf quer eingeparkt werdenAmtsgericht hebt Bußgeldbescheid auf

Autos (hier: Smart) dürfen auch quer eingeparkt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Viechtach hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Autofahrerin ihren PKW - einen Smart - quergeparkt. Die zuständige Behörde erließ gegen die Fahrerin einen Bußgeldbescheid und warf ihr vor, nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt zu haben. Erläuternd war angegeben: "Sie parkten in Fahrtrichtung schräg". Gegen den Bußgeldbescheid klagte die Frau erfolgreich vor dem Amtsgericht Viechtach.

Bessere Ausnützung des vorhandenen Parkraums

Das Gericht führte in seiner Entscheidung aus, dass nach ständiger Rechtssprechung des Bundes­ge­richtshofs (BGH) ein Querparken zulässig sei (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.1962 - 4 StR 93/62 - = BGHSt 17, 240 = NJW 1962, 1405), wenn dies aus verkehrs­tech­nischen Gründen, namentlich zur besseren Ausnützung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig sei und zu keiner Gefahrerhöhung für den fließenden Verkehr führe.

Da im vorliegenden Fall das Gericht keine Behinderung des fließenden Verkehrs oder eine Gefahrerhöhung feststellen konnte, hob es den Bußgeldbescheid auf.

Quelle: ra-online, Amtsgericht Viechtach (vt/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11092

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI