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18.01.2025  
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Dokument-Nr. 4459

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Beschluss09.07.2003Oberlandesgericht Koblenz1 Ss 117/03
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Trier, , 8011 Js 23534/02
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss09.07.2003

Zwei Kleinwagen in einer Parklücke: Parkgebühr ist pro Auto zu zahlenBei Parkschein­au­tomaten muss jeder zahlen

Wenn auf einem markierten Parkplatz zwei Kleinwagen (z.B. Smart) Platz finden, muss jeder Fahrer hierfür ein Parkticket lösen. Das hat das Oberlan­des­gericht Koblenz entschieden.

Im Fall parkte ein Geschäftsmann seinen Kleinwagen in einer Parklücke hinter einem anderen Kleinwagen. In beiderseitigem Einvernehmen hatte nur der andere Fahrer einen Parkschein gelöst. Das Amtsgericht Trier verurteilte den Geschäftsmann zu 10,- EUR Bußgeld. Das wollte sich dieser nicht gefallen lassen und klagte vor dem Oberlan­des­gericht Koblenz.

Dieses bestätigte allerdings die Entscheidung des Amtsgerichts Trier. Anders als bei Parkuhren, wo nur einmal bezahlt werden könne, seien Gebühren am Parkschein­au­tomaten grundsätzlich je Auto zu entrichten. Jeder Parkschein müsse hinter der Windschutz­scheibe ausgelegt werden, führte das Gericht aus.

Mit dieser Entscheidung ging ein monatelanger Rechtsstreit zu Ende, der mit einem Bußgeld der Stadt Trier in Höhe von 5,- EUR begonnen hatte.

Quelle: ra-online

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