21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Potsdam Urteil30.04.2012

Raumtemperatur von unter 20°C rechtfertigt MietminderungMangel der Mietsache liegt vor

Erreichen die Räumlichkeiten einer Mietwohnung nicht die Temperatur von 20°C, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete wegen der mangelnden Beheizbarkeit der Räume und wegen der fehlenden Kelle­ri­so­lierung. So sank die Mindest­tem­peratur an mehreren Tagen unter 20°C. Die Tempe­ra­tur­un­ter­schreitung dauerte häufig mehrere Stunden an. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der rückständigen Miete.

Recht zur Mietminderung bestand wegen mangelnder Beheizbarkeit

Das Amtsgericht Potsdam entschied zum Teil zu Gunsten der Mieterin. Der Mieterin habe ein Recht zur Mietminderung gemäß § 536 Abs. 1 BGB wegen der unzureichenden Beheizung der Wohnung zugestanden. Denn jedes nicht geringfügige oder kurzeitige Absinken der Raumtemperatur unter 20°C begründe einen Mangel der Wohnung, weil dadurch ihre Gebrauch­s­taug­lichkeit eingeschränkt gewesen sei. Dass die Raumtemperatur teilweise über 21°C lag, habe nicht zum Ausschluss des Minde­rungs­rechts geführt.

Das Amtsgericht hielt eine Minderungsquote von 10 % für angemessen.

Kein Minderungsrecht wegen fehlender Kelle­ri­so­lierung

Ein Minderungsrecht wegen der fehlenden Kelle­ri­so­lierung habe nicht bestanden, so das Amtsgericht weiter. Denn bei Erdge­schoss­woh­nungen, die an unbeheizten Kellerräumen grenzen, herrsche zwangsläufig Fußbodenkälte. Außerdem sei die Vermieterin auch nicht zu Moder­ni­sie­rungs­maß­nahmen verpflichtet gewesen.

Quelle: Amtsgericht Potsdam, ra-online (zt/WuM 2012, 670/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15303

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI