Dokument-Nr. 17929
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- WuM 2014, 138Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2014, Seite: 138
Amtsgericht Lübeck Urteil15.10.2013
Rauchgeruch: Mietminderung von 5 % bei Zigarettenrauch in WohnungZigarettenrauch drang durch Decke oder Lüftungsschächte
Dringt durch die Decke oder die Lüftungsschächte Zigarettenrauch in eine Wohnung, so kann dies eine Mietminderung von 5 % der Bruttomiete rechtfertigen. Dies hat das Amtsgericht Lübeck entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 machte der Mieter einer Wohnung eine Mietminderung geltend, da aus der unter ihm liegenden Ferienwohnung durch die Decke oder den Lüftungsschächten Zigarettenrauch drang. Dieser sei zum Teil so stark gewesen, dass man sich wie in einer Raucherbar gefühlt haben soll. Zudem sei es zu Augenjucken, tränenden Augen und Schleimhautreizungen gekommen. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an, so dass der Fall vor Gericht kam.
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Lübeck entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete gemäß § 536 Abs. 1 BGB mindern dürfen. Denn der Wohngebrauch sei angesichts des Zigarettenrauchs beeinträchtigt gewesen. Somit habe ein Mangel der Mietsache vorgelegen. Zur Duldung der Beeinträchtigung sei der Mieter nicht verpflichtet gewesen.
Beeinträchtigung durch Zigarettenrauch war erheblich
Die Beeinträchtigung durch den Zigarettenrauch sei wegen der dadurch entstandenen körperlichen Beeinträchtigungen zudem erheblich gewesen, so das Amtsgericht weiter. Darüber hinaus habe der Mieter das Eindringen des Rauchs, etwa durch das Schließen der Fenster, nicht verhindern können. Ein dauerhaftes Lüften sei angesichts der Wintermonate nicht in Betracht gekommen.
Minderungsquote von 5 %
Das Amtsgericht ging von einer Minderungsquote von 5 % der Bruttomiete aus. Dabei berücksichtigte es, dass die Beeinträchtigung durch den Zigarettenrauch nur zu bestimmten Tageszeiten bestand und auch nur dann, wenn die Ferienwohnung an Raucher vermietet wurde.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2014
Quelle: Amtsgericht Lübeck, ra-online (zt/WuM 2014, 138/rb)
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