Dokument-Nr. 16425
Permalink https://urteile.news/
- WuM 1983, 126Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1983, Seite: 126
Amtsgericht Köln Urteil13.05.1976
Recht zur Mietminderung bei zu lauten MaschinenGeräuschbelästigung rechtfertigt Minderung von 20 %
Geht von einer Maschine eine unzumutbare Lärmbelästigung aus, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 20 %. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung minderte seine Miete, da von einer defekten Maschine eines Reinigungsbetriebes im Wohnhaus ein ohrenbetäubender Lärm ausging. Der Vermieter akzeptierte das Minderungsrecht nicht und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.
Mietminderung wegen Lärmbelästigung
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete angesichts einer Lärmbelästigung von 54 bis 60 Dezibel mindern dürfen. Der zulässige Grenzwert habe bei 35 Dezibel gelegen. Das Gericht hielt eine Minderungsquote von 20 % für angemessen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2013
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1983, 126/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16425
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.