18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Köln Urteil27.12.2006

Urlauber muss nicht mit Kamel- und Pferdedung am Strand rechnenAusschlaggebend ist die Kenntnis eines durch­schnittlich ausland­ser­fahrenen Urlaubers

Wenn der Strand durch Kamel- und Pferdedung stark verunreinigt ist, liegt ein Reisemangel vor. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im Fall klagte ein Pauscha­l­ur­lauber, der seinen Urlaub in Tunesien verbracht hatte. Der Strand war durch Pferde- und Kameläpfel massiv verunreinigt. Er verlangte daher vom Reise­ver­an­stalter einen Teil des Reisepreises zurück. Das Reise­un­ter­nehmen lehnte eine Minderung ab. Es meinte, dass Urlauber in Tunesien mit derartigen Tierexkrementen rechnen müssten.

Das Amtsgericht Köln gab dem Urlauber recht. Es führte aus, dass der Reise­ver­an­stalter auf die Kenntnis eines durch­schnittlich ausland­ser­fahrenen Urlaubers abstellen müsse. Ein solcher gehe nicht davon aus, Kameläpfel am Strand vorzufinden. Vielmehr müsse in einem solchen Fall der Reise­ver­an­stalter in seinem Prospekt auf entsprechende Verun­rei­ni­gungen hinweisen.

Quelle: ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4228

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI