Dokument-Nr. 4228
Permalink https://urteile.news/
Amtsgericht Köln Urteil27.12.2006
Urlauber muss nicht mit Kamel- und Pferdedung am Strand rechnenAusschlaggebend ist die Kenntnis eines durchschnittlich auslandserfahrenen Urlaubers
Wenn der Strand durch Kamel- und Pferdedung stark verunreinigt ist, liegt ein Reisemangel vor. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Im Fall klagte ein Pauschalurlauber, der seinen Urlaub in Tunesien verbracht hatte. Der Strand war durch Pferde- und Kameläpfel massiv verunreinigt. Er verlangte daher vom Reiseveranstalter einen Teil des Reisepreises zurück. Das Reiseunternehmen lehnte eine Minderung ab. Es meinte, dass Urlauber in Tunesien mit derartigen Tierexkrementen rechnen müssten.
Das Amtsgericht Köln gab dem Urlauber recht. Es führte aus, dass der Reiseveranstalter auf die Kenntnis eines durchschnittlich auslandserfahrenen Urlaubers abstellen müsse. Ein solcher gehe nicht davon aus, Kameläpfel am Strand vorzufinden. Vielmehr müsse in einem solchen Fall der Reiseveranstalter in seinem Prospekt auf entsprechende Verunreinigungen hinweisen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2007
Quelle: ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4228
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.