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Amtsgericht Köln Urteil27.12.2006

Urlauber muss nicht mit Kamel- und Pferdedung am Strand rechnenAusschlaggebend ist die Kenntnis eines durch­schnittlich ausland­ser­fahrenen Urlaubers

Wenn der Strand durch Kamel- und Pferdedung stark verunreinigt ist, liegt ein Reisemangel vor. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Im Fall klagte ein Pauscha­l­ur­lauber, der seinen Urlaub in Tunesien verbracht hatte. Der Strand war durch Pferde- und Kameläpfel massiv verunreinigt. Er verlangte daher vom Reise­ver­an­stalter einen Teil des Reisepreises zurück. Das Reise­un­ter­nehmen lehnte eine Minderung ab. Es meinte, dass Urlauber in Tunesien mit derartigen Tierexkrementen rechnen müssten.

Das Amtsgericht Köln gab dem Urlauber recht. Es führte aus, dass der Reise­ver­an­stalter auf die Kenntnis eines durch­schnittlich ausland­ser­fahrenen Urlaubers abstellen müsse. Ein solcher gehe nicht davon aus, Kameläpfel am Strand vorzufinden. Vielmehr müsse in einem solchen Fall der Reise­ver­an­stalter in seinem Prospekt auf entsprechende Verun­rei­ni­gungen hinweisen.

Quelle: ra-online

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