Amtsgericht Kiel Urteil30.01.2015
Filesharing: Keine Gleichsetzung eines privaten Filesharers mit kommerziellem Lizenznehmer im Rahmen des LizenzschadensBemessung des Schadenersatzes nach Lizenzanalogie richtet sich nach dem Einzelfall
Macht ein Rechteinhaber wegen einer Urheberrechtsverletzung einen Lizenzschaden gegenüber einem privater Filesharer geltend, so ist zu beachten, dass dieser nicht gleichzusetzen ist mit einem kommerziellen Lizenznehmer. Dies hat das Amtsgericht Kiel entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Inhaberin des Rechts an einem Film gegen einen privaten Filesharer auf Zahlung von Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie. Der Beklagte hatte über seinen Internetanschluss im November 2009 den Film mittels eines Filesharingprogramms zum Download angeboten.
Privater Filesharer darf nicht mit kommerziellem Lizenznehmer gleichgesetzt werden
Das Amtsgericht Kiel hielt ausgehend von den vom Amtsgericht Düsseldorf aufgestellten Grundsätzen zur Berechnung des Schadenersatzes nach der Lizenzanalogie bei privaten Filesharern (AG Düsseldorf, Urt. v. 20.05.2014 - 57 C 16445/13 -) im vorliegenden Fall einen Schadenersatz in Höhe von 100 Euro für angemessen. Es sei zutreffend im Rahmen der Lizenzanalogie einen privaten Filesharer nicht mit einem kommerziellen Lizenznehmer gleichzusetzen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2015
Quelle: Amtsgericht Kiel, ra-online (vt/rb)