18.10.2024
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Amtsgericht Hannover Urteil21.10.2014

Änderung der Geschlechts­angabe von "weiblich" in "inter" oder "divers" gesetzlich nicht vorgesehenAG Hannover lehnt Eintragung eines dritten Geschlechts ab

Das Amtsgericht Hannover hat im schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Änderung der Geschlechts­angabe von "weiblich" in "inter" oder "divers" abgelehnt.

Die erkennende Richterin des Amtsgerichts Hannover stellte fest, dass nach § 21 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 3 Perso­nen­stands­gesetz (PstG) das Geschlecht mit "weiblich", "männlich" oder ohne eine solche Angabe einzutragen ist. Die Angabe des Geschlechts mit "inter" oder "divers" ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Das Gericht hat eine Vorlage an das Bundes­ver­fas­sungs­gericht nicht für notwendig erachtet, da nicht zu erkennen sei, dass die gesetzliche Regelung gegen die Verfassung verstößt.

Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online

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