Dokument-Nr. 19146
Permalink https://urteile.news/
- WuM 2015, 689Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2015, Seite: 689
Amtsgericht Gelsenkirchen Urteil05.08.2014
In hohem Alter befindliche Mieterin hat Anspruch auf Aushändigung eines weiteren Schlüssels für Pflegedienst oder SohnMieterin muss jedoch Kosten für Schlüsselanfertigung tragen
Eine in hohem Alter befindliche Mieterin hat einen Anspruch auf Aushändigung eines weiteren Schlüssels, um damit dem Pflegedienst oder ihrem Sohn den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Die Kosten für die Schlüsselanfertigung hat jedoch die Mieterin zu tragen. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte eine betagte Mieterin von ihrem Vermieter einen weiteren Schlüssel ausgehändigt haben, damit der Pflegedienst oder ihr Sohn Zugang zur Wohnung bekommen. Sie war zudem bereit, für die Kosten der Schlüsselanfertigung aufzukommen. Der Vermieter weigerte sich aber einen Zusatzschlüssel zu übergeben, woraufhin die Mieterin Klage erhob.
Anspruch auf Aushändigung eines Zusatzschlüssels für Pflegedienst oder Sohn bestand
Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe angesichts des hohen Alters und der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ein Anspruch aus Aushändigung eines Zusatzschlüssels zugestanden. Der Vermieter sei mietvertraglich dazu verpflichtet gewesen einen weiteren Schlüssel auf Kosten der Mieterin anzufertigen, damit die Mieterin diesen dem Pflegedienst oder ihrem Sohn übergeben konnte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2015
Quelle: Amtsgericht Gelsenkirchen, ra-online (vt/rb), eingesandt von RA Ernst Georg Tiefenbacher
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil19146
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.