Dokument-Nr. 26864
Permalink https://urteile.news/
Amtsgericht Frankfurt am Main Urteil24.10.2018
Unfallverursacher muss auch für Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens einstehenFehler des Sachverständigen sind Geschädigtem nicht zurechenbar
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Verursacher eines Verkehrsunfalls dem Geschädigten auch dann die Kosten eines zur Feststellung der Unfallschäden erforderlichen Privatgutachtens erstatten muss, wenn das Gutachten fehlerhaft ist.
In dem zugrundeliegenden Fall hatte die Geschädigte ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall begutachten lassen, wofür ihr ca. 1.000 Euro Kosten entstanden waren. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers lehnte es aber ab, hierfür aufzukommen und wandte ein, dass das Gutachten wegen handwerklicher Mängel unbrauchbar sei. Sie kürzte deshalb auch den von ihr erstatteten Sachschadensbetrag und verwies auf ihre eigenen Berechnungen. Im anschließenden Prozess stellte sich durch ein gerichtliches Gutachten heraus, dass der Privatgutachter der Geschädigten den Restwert des Fahrzeugs nicht richtig ermittelt hatte.
Unfallverursacher muss grundsätzlich auch für fehlerhafte Gutachten einstehen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte die Versicherung dennoch zur Zahlung der Gutachterkosten und führte zur Begründung aus, dass der Unfallverursacher grundsätzlich auch für fehlerhafte Gutachten einstehen müsse. Fehler des Sachverständigen seien dem Geschädigten nicht zurechenbar. Der Schädiger müsse nur dann nicht haften, wenn die Geschädigte die Unrichtigkeit des Gutachtens auch ohne besondere Sachkunde hätte erkennen und er den Sachverständigen daher zur Nachbesserung hätte anhalten können. Von dem Schädiger könne dann nicht verlangt werden, Schadenersatz für ein unbrauchbares Gutachten zu leisten, wenn der Geschädigte die Unbrauchbarkeit hätte abwenden können. Diese Ausnahme sei aber nach den Umständen des Falles nicht einschlägig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2019
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26864
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.