18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 4103

Drucken
Urteil09.12.2005Amtsgericht Duisburg33 C 3534/05
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2006, 117Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2006, Seite: 117
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Duisburg Urteil09.12.2005

Bei Discolärm im Urlaub kann der Reisepreis gemindert werdenAb Mitternacht muss Ruhe sein

Aufgeweckte Pauscha­l­ur­lauber können den Reisepreis mindern, wenn ihre Nachtruhe bis sechs Uhr morgens durch laute Musik gestört wird. Dies hat das Amtsgericht Duisburg entschieden.

Im Fall ging es um ein Ehepaar, das in einem Hotel in Portugal einen Pauschalurlaub verbrachte. Ihr Hotel war unmittelbar neben einem Zeltlager für Jugendliche gelegen. Sechs Nächte lang fand von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens eine Open-Air-Disco statt. Die Entfernung zu dem Zimmer der Pauscha­l­ur­lauber betrug ca. 70 Meter, so dass sie die Songs in ihrem Hotelzimmer gut mitsingen konnten. Das um den geruhsamen Urlaub gebrachte Ehepaar verklagte daher den Reise­ver­an­stalter. Sie wollten den gesamten Reisepreis für sechs Tage erstattet haben.

In südlichen Ländern werden Aktivitäten in die Abendstunden verlegt

Vor Gericht bekamen sie teilweise Recht. Der Reise­ver­an­stalter wurde verurteilt, 30 Prozent des Reisepreises zu erstatten. Touristen in südlichen Ländern müssten sich darauf einstellen, dass aufgrund der Hitze am Tag Aktivitäten in die Abendstunden verlegt würden, führte das Gericht aus. Sie könnten nicht mit einer Nachtruhe vor Mitternacht rechnen. Das gelte insbesondere, wenn das Hotel sich in der Nähe des Stadtzentrums befinde. Allerdings müsse der Reise­ver­an­stalter dafür Sorge tragen, dass ab Mitternacht Ruhe einkehre. Daher seien hier insgesamt 30 Prozent Minderung angemessen.

Reise­ver­an­stalter warb nicht mit ruhiger Umgebung

Mehr Minderung könne es nur geben, wenn der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich eine ruhige Umgebung versprochen habe. Dann dürfe man mit einer Nachtruhe von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens rechnen. So lag dieser Fall hier aber nicht.

Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4103

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI