Dokument-Nr. 28163
Permalink https://urteile.news/
- GE 2019, 1313Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2019, Seite: 1313
- K&R 2019, 750Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R), Jahrgang: 2019, Seite: 750
- Fristlose Kündigung: Mieter beleidigt Vermieter per SMS mit "dumme Kuh" und "Arschloch"Landgericht Berlin, Beschluss22.02.2005, 63 S 410/04
- "Sie sind ein Schwein" - Beleidigung berechtigt Vermieter zur außerordentlichen fristlosen KündigungAmtsgericht München, Urteil09.08.2013, 411 C 8027/13
- Öffentliche Beleidigung des Vermieters als "Arschlöcher aus München" durch Promi rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietvertrags und Schmerzensgeld von 4.000 EURAmtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil12.08.2021, 210 C 198/20
Amtsgericht Düsseldorf Urteil11.07.2019
Wirksame fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters wegen Bezeichnung des Vermieters als "Huso""Huso" meint "Hurensohn" oder auch "Hundesohn" und stellt daher Beleidigung dar
Die Bezeichnung "Huso" meint "Hurensohn" oder auch "Hundesohn" und stellt daher eine Beleidigung dar. Wird ein Vermieter von einem Wohnungsmieter als "Huso" bezeichnet, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Dies hat das Amtsgerichts Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beschwerten sich Mieter in einem Wohnhaus im Juli 2018 bei dem Vermieter über eine von einem Mitmieter ausgehende Lärmbelästigung. Nachdem der Mitmieter davon erfuhr, verfasste er einen öffentlichen Beitrag auf sein Facebook-Profil. Darin klagte er über seine Nachbarn und teilte mit, dass der Vermieter ihm mit einer Kündigung gedroht habe. Im Anschluss daran schrieb er "Dieser Huso kann mich mal". Der Vermieter sah darin eine Bezeichnung als Hurensohn und kündigte dem Mieter fristlos. Da sich dieser weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhob der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.
Anspruch auf Räumung und Herausgabe
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm stehe nach § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die fristlose Kündigung sei wegen der erfolgten Beleidigung durch den Mieter wirksam.
Bezeichnung als "Huso" rechtfertigt fristlose Kündigung
Es sei nach Ansicht des Amtsgerichts zunächst unzweifelhaft, dass mit der Bezeichnung "Huso" in dem Beitrag der Vermieter gemeint war. Die Bezeichnung werde zudem allgemein als Abkürzung für das Wort "Hurensohn" benutzt und habe somit beleidigenden Charakter. Sofern der Mieter anführt, mit der Bezeichnung könne auch "Hundesohn" gemeint sein, sei diese Auslegung zum einen aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauchs fernliegend. Zum anderen stelle auch dies eine Beleidigung dar.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2019
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28163
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.