Dokument-Nr. 4791
Permalink https://urteile.news/
- GE 2005, 675Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2005, Seite: 675
- Amtsgericht Schöneberg, Urteil, 2 C 106/03
Landgericht Berlin Beschluss22.02.2005
Fristlose Kündigung: Mieter beleidigt Vermieter per SMS mit "dumme Kuh" und "Arschloch"Erhebliche Vertragsverletzung
Wer seinen Vermieter beleidigt, kann von diesem fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor.
Im vorliegenden Fall schickte ein Mieter an seinen Vermieter SMS mit beleidigenden Inhalten. Er bezeichnete den Vermieter als "dumme Kuh" und als "Arschloch". Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos das Mietverhältnis.
Beleidigungen sind eine erhebliche Vertragsverletzung
Zu Recht, entschied das Landgericht Berlin. Die Beleidigungen stellten eine erhebliche Vertragsverletzung dar. Es sei dem Vermieter unzumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen (§ 543 Abs. 1 BGB), so dass er zu einer fristlosen Kündigung berechtigt sei. Erschwerend käme hier die Wiederholung der Beleidigung innerhalb weniger Tage hinzu.
SMS stammten zweifelsfrei vom Handy des Mieters
Allerdings müsse unzweifelhaft feststehen, dass die beleidigenden SMS vom Handy des Mieters stammten. Dies konnte durch eine Nachfrage bei der Telefongesellschaft, von welcher Nummer die SMS verschickt wurde, nachgewiesen werden.
Das Gericht schloss die bloße theoretische Möglichkeit aus, dass Dritte den Anschluss des Mieters gegen seinen Willen und ohne sein Wissen missbraucht haben könnten. Insbesondere der inhaltliche Bezug zum Mietverhältnis indiziere Kenntnisse des Anrufers, die Dritten nicht ohne Weiteres zugänglich seien.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2007
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4791
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.