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Dokument-Nr. 4791

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Beschluss22.02.2005Landgericht Berlin63 S 410/04
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2005, 675Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2005, Seite: 675
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Schöneberg, Urteil, 2 C 106/03
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Beschluss22.02.2005

Fristlose Kündigung: Mieter beleidigt Vermieter per SMS mit "dumme Kuh" und "Arschloch"Erhebliche Vertrags­ver­letzung

Wer seinen Vermieter beleidigt, kann von diesem fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor.

Im vorliegenden Fall schickte ein Mieter an seinen Vermieter SMS mit beleidigenden Inhalten. Er bezeichnete den Vermieter als "dumme Kuh" und als "Arschloch". Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos das Mietverhältnis.

Beleidigungen sind eine erhebliche Vertrags­ver­letzung

Zu Recht, entschied das Landgericht Berlin. Die Beleidigungen stellten eine erhebliche Vertrags­ver­letzung dar. Es sei dem Vermieter unzumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen (§ 543 Abs. 1 BGB), so dass er zu einer fristlosen Kündigung berechtigt sei. Erschwerend käme hier die Wiederholung der Beleidigung innerhalb weniger Tage hinzu.

SMS stammten zweifelsfrei vom Handy des Mieters

Allerdings müsse unzweifelhaft feststehen, dass die beleidigenden SMS vom Handy des Mieters stammten. Dies konnte durch eine Nachfrage bei der Telefon­ge­sell­schaft, von welcher Nummer die SMS verschickt wurde, nachgewiesen werden.

Das Gericht schloss die bloße theoretische Möglichkeit aus, dass Dritte den Anschluss des Mieters gegen seinen Willen und ohne sein Wissen missbraucht haben könnten. Insbesondere der inhaltliche Bezug zum Mietverhältnis indiziere Kenntnisse des Anrufers, die Dritten nicht ohne Weiteres zugänglich seien.

Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)

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