Amtsgericht Düsseldorf Urteil07.12.2010
Anstellungsbetrug: Rechtsanwalt erschlich sich mit frisierten Examensnoten Anstellung in renommierter Großkanzlei32-Jähriger änderte wegen erfolgloser Bewerbungen seine Examensnote von "ausreichend" in "voll befriedigend"
Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen 32-jährigen Juristen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Betruges verurteilt. Der Mann hatte nach erfolglosen Bewerbungen mit der Examensnote "ausreichend" die Note kurzerhand in "voll befriedigend" geändert und daraufhin einen gutbezahlten Arbeitsplatz erhalten.
Im zugrunde liegenden Fall bewarb sich ein 32-jähriger Jurist mit seiner Examensnote "ausreichend" vergeblich in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien. Im Mai 2009 versuchte er sein Glück bei einer renommierten internationalen Großkanzlei in Düsseldorf. Da er jedoch wusste, dass er mit seinen Noten bei der Rechtsanwaltskanzlei mit einem Bruttojahresgehalt von 100.000 Euro weder zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen noch angestellt worden wäre, änderte er kurzerhand die Note "ausreichend" in "voll befriedigend", was bei den Juristen als Prädikatsexamen gilt. Aufgrund der vorgelegten Zeugnisse schloss die Rechtsanwaltskanzlei im Juni 2009 mit dem Angeklagten einen entsprechenden Anstellungsvertrag.
Nachwuchsanwalt wird durch schlechte Arbeit und schlechtes Englisch auffällig
Nach einigen Monaten wurde man in der Kanzlei jedoch misstrauisch, da der Nachwuchsanwalt durch schlechte Arbeit und schlechtes Englisch auffiel. Durch Nachfrage beim Prüfungsamt der Universität Rostock flog der Schwindel schließlich auf.
Kanzlei verpflichtet Examensschwindler per Aufhebungsvertrag zur Rückzahlung des bisher bezogenen Gehalts
Die Kanzlei schloss mit dem Juristen im Februar 2010 einen Aufhebungsvertrag und verpflichtet ihn, die in neun Monaten bezogenen 75.000 Euro Gehalt zurückzuzahlen.
Schwindler erhält Anstellung bei der Stadtverwaltung
Nichtsdestotrotz bewarb sich der 32-Jährige mit den gefälschten Unterlagen noch zwei weitere Male. Erfolgreich. Die Stadtverwaltung Kamp-Lindfort machte ihn zum Leiter des Personalamtes. Als sich die Staatsanwaltschaft nach drei Monaten im August 2010 bei der Stadtverwaltung meldete, wurde der Betrug jedoch auch hier aufgedeckt.
Zehn Monate Haft auf Bewährung
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den Hochstapler schließlich zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Betruges gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB).
Jurist zeigt sich jetzt reumütig
Der Angeklagte zeigte sich aber laut Richter Stefan Coners einsichtig und geständig und beteuerte, sich nun nur noch mit seinem echten Zeugnis zu bewerben.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2010
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf/ra-online