18.10.2024
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Amtsgericht Düsseldorf Urteil07.12.2010

Anstel­lungs­betrug: Rechtsanwalt erschlich sich mit frisierten Examensnoten Anstellung in renommierter Großkanzlei32-Jähriger änderte wegen erfolgloser Bewerbungen seine Examensnote von "ausreichend" in "voll befriedigend"

Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen 32-jährigen Juristen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Betruges verurteilt. Der Mann hatte nach erfolglosen Bewerbungen mit der Examensnote "ausreichend" die Note kurzerhand in "voll befriedigend" geändert und daraufhin einen gutbezahlten Arbeitsplatz erhalten.

Im zugrunde liegenden Fall bewarb sich ein 32-jähriger Jurist mit seiner Examensnote "ausreichend" vergeblich in verschiedenen Rechts­an­walts­kanzleien. Im Mai 2009 versuchte er sein Glück bei einer renommierten internationalen Großkanzlei in Düsseldorf. Da er jedoch wusste, dass er mit seinen Noten bei der Rechts­an­walts­kanzlei mit einem Brutto­jah­res­gehalt von 100.000 Euro weder zu einem Vorstel­lungs­ge­spräch eingeladen noch angestellt worden wäre, änderte er kurzerhand die Note "ausreichend" in "voll befriedigend", was bei den Juristen als Prädikatsexamen gilt. Aufgrund der vorgelegten Zeugnisse schloss die Rechts­an­walts­kanzlei im Juni 2009 mit dem Angeklagten einen entsprechenden Anstel­lungs­vertrag.

Nachwuchsanwalt wird durch schlechte Arbeit und schlechtes Englisch auffällig

Nach einigen Monaten wurde man in der Kanzlei jedoch misstrauisch, da der Nachwuchsanwalt durch schlechte Arbeit und schlechtes Englisch auffiel. Durch Nachfrage beim Prüfungsamt der Universität Rostock flog der Schwindel schließlich auf.

Kanzlei verpflichtet Examens­schwindler per Aufhe­bungs­vertrag zur Rückzahlung des bisher bezogenen Gehalts

Die Kanzlei schloss mit dem Juristen im Februar 2010 einen Aufhe­bungs­vertrag und verpflichtet ihn, die in neun Monaten bezogenen 75.000 Euro Gehalt zurückzuzahlen.

Schwindler erhält Anstellung bei der Stadtverwaltung

Nichts­des­totrotz bewarb sich der 32-Jährige mit den gefälschten Unterlagen noch zwei weitere Male. Erfolgreich. Die Stadtverwaltung Kamp-Lindfort machte ihn zum Leiter des Personalamtes. Als sich die Staats­an­walt­schaft nach drei Monaten im August 2010 bei der Stadtverwaltung meldete, wurde der Betrug jedoch auch hier aufgedeckt.

Zehn Monate Haft auf Bewährung

Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den Hochstapler schließlich zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wegen Betruges gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB).

Jurist zeigt sich jetzt reumütig

Der Angeklagte zeigte sich aber laut Richter Stefan Coners einsichtig und geständig und beteuerte, sich nun nur noch mit seinem echten Zeugnis zu bewerben.

Quelle: Amtsgericht Düsseldorf/ra-online

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