23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Dortmund Urteil27.03.2018

Waschküche als Ort für Eigen­tümer­versammlung bei Entscheidung über streitige Punkte und Zugangs­pro­blematik unzulässigWährend Eigen­tümer­versammlung getroffene Beschlüsse rechtswidrig

Eine Waschküche als Ort für eine Eigen­tümer­versammlung ist jedenfalls dann unzulässig, wenn über strittige Punkte entschieden werden soll und der Zugang zum Versammlungsort problematisch ist. Werden während einer solchen Versammlung Beschlüsse getroffen, so sind diese unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Eigentümer einer Wohnung gegen zwei Beschlüsse, die während einer Eigen­tü­mer­ver­sammlung im August 2017 getroffen wurden. Sie hielten insbesondere die Art und Weise der Durchführung der Versammlung für unzulässig. So wurde sie in der Waschküche des Wohnhauses durchgeführt. Sie dauerte auch nur sieben Minuten an. Zudem war es ihrem Vertreter erst durch einige Mühen möglich, sich Zugang zur Waschküche zu verschaffen, wodurch er verspätet der Versammlung beiwohnen konnte.

Unwirksamkeit der Beschlüsse aufgrund ungeeigneten Versamm­lungsorts

Das Amtsgericht Dortmund entschied zu Gunsten der klagenden Wohnungseigentümer. Die getroffenen Beschlüsse seien aufgrund des ungeeigneten Versamm­lungsorts unwirksam. Der Versammlungsort müsse so beschaffen sein, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung gewährleistet und allen Wohnungs­ei­gen­tümern die Teilnahme an der Versammlung möglich sei. Der Versammlungsort müsse also frei zugänglich sein. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Waschküche als Versammlungsort bei Entscheidung über streitige Punkte und Zugangs­pro­blematik unzulässig

Die Waschküche als Versammlungsort sei unzulässig gewesen, so das Amtsgericht, weil über strittige Punkte entschieden werden sollte und der Zugang zum Versammlungsort problematisch war. Bei einer Versammlung im Stehen im Waschkeller sei eine demokratische Gepflogenheit entsprechende Diskussion der Themen kaum denkbar und wie der zeitliche Ablauf zeige, auch gar nicht gewollt gewesen. Zudem habe der Zugang zur Waschküche einer Art Schnitzeljagd durch Kellergänge oder Ähnliches entsprochen. Es sei zudem unzutreffend anzunehmen, dass die vertretenden Wohnungs­ei­gentümer dafür Sorge tragen müssen, dass ihr Bevoll­mäch­tigter zum Versammlungsort gelangen könne. Vielmehr müsse der Versamm­lungs­leiter bzw. Verwalter für einen frei zugänglichen Zugang sorgen.

Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25974

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI