18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Bonn Urteil19.07.1990

Lärmbelästigung durch Disconacht und Livemusik in einer Gaststätte rechtfertigt Mietminderung von 15 %Lärmschutzwerte wurden erheblich überschritten

Gehen von einer Gaststätte aufgrund einer Disconacht und Livemusik eine solche Lärmbelästigung aus, dass die zulässigen Grenzwerte erheblich überschritten werden, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 15 %. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da von einer wöchentlich veranstalteten Disconacht in der Gaststätte des Hauses eine erhebliche Geräuschbelästigung ausging. Zudem wurde zweimal wöchentlich Livemusik gespielt, was ebenfalls mit einer starken Lärmbelästigung verbunden war. Teilweise dauerte der Lärm bis 3 Uhr in der Nacht an. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an, da die Mieter bei Einzug in die Wohnung Kenntnis von der Gaststätte hatten. Er klagte daher auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Bonn entschied gegen den Vermieter. Aufgrund der erheblichen Geräu­sch­be­läs­ti­gungen durch die Gaststätte, die die zulässigen Grenzwerte von 40 dB (A) vor 22 Uhr und 30 dB (A) nach 22 Uhr erheblich überschritten hat, habe den Mietern ein Recht zur Mietminderung zugestanden. Denn die Mieter seien in der ordnungsgemäßen Nutzung der Mietsache gehindert gewesen.

Kenntnis von Gaststätte unerheblich

Des Weiteren sei es unerheblich gewesen, so das Amtsgericht weiter, dass die Mieter bei Einzug in die Wohnung Kenntnis von der Gaststätte hatten. Daraus lasse sich nämlich nicht der Schluss ziehen, sie haben auch Kenntnis davon gehabt, dass die Gaststätte die ordnungs­be­hördlich vorge­schriebenen Lärmschutzwerte überschreite. Darüber hinaus sei zu beachten gewesen, dass der Vermieter trotz bestehender Gaststätte im Haus verpflichtet ist, den ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten.

Minderungsquote von 15 % angemessen

Ausgehend von den sechs beein­träch­tigten Nächten pro Monat und der Art und Weise der Geräu­sch­be­läs­tigung hielt das Gericht eine Minderungsquote von 15 % für angemessen.

Quelle: Amtsgericht Bonn, ra-online (zt/WuM 1990, 497/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16469

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI