Dokument-Nr. 15541
Permalink https://urteile.news/
- WuM 2001, 553Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2001, Seite: 553
Amtsgericht Bielefeld Urteil01.06.2001
174 Mängelrügeschreiben in 14 Wochen rechtfertigt Vermieter zur fristlosen Kündigung des MietverhältnissesBriefterror zerstörte Vertrauensverhältnis nachhaltig
Sendet ein Mieter innerhalb von 14 Wochen 174 Schreiben wegen angeblicher Mängel an den Vermieter, so ist dieser berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Denn durch den Briefterror wird das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört. Dies hat das Amtsgericht Bielefeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Mieter einer Wohnung wurde Anfang Februar 2001 fristlos gekündigt nachdem dieser innerhalb von 14 Wochen 174 Schreiben wegen angeblicher Mängel an den Vermieter schickte. Dieser sah das Verhalten des Mieters als reine Schikane an. Da der Mieter die Kündigung jedoch nicht akzeptierte, landete der Fall vor Gericht.
Fristlose Kündigung war wirksam
Das Amtsgericht Bielefeld gab dem Vermieter recht. Die fristlose Kündigung sei gemäß § 554 a BGB (neu: § 569 Abs. 2 BGB) und § 242 BGB wirksam gewesen. Denn der Mieter habe das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Vermieters fortdauernd über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten verletzt. 174 Briefe innerhalb von 14 Wochen, was im Durchschnitt mehr als 12 Briefe in der Woche bedeutete, sei aus Sicht des Gerichts in jeder Weise unangebracht und rechtsverletzend gewesen.
Briefterror durch Mieter
Um der mietvertraglichen Rügepflicht wegen etwaiger Mängel nachzukommen habe es nach Auffassung des Amtsgerichts genügt ein Erinnerungsschreiben pro Woche abzuschicken. Demgegenüber seien 174 Briefe nicht notwendig gewesen. Damit habe der Mieter den Vermieter vielmehr terrorisiert. Das Vertrauensverhältnis zwischen den Mietvertragsparteien sei dadurch nachhaltig zerstört worden, so dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar gewesen sei.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2013
Quelle: Amtsgericht Bielefeld, ra-online (zt/WuM 2001, 553/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15541
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.