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Dokument-Nr. 17042

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Landgericht Bielefeld Beschluss26.07.2001

Briefterror: 174 Schreiben in 14 Wochen rechtfertigt fristlose Kündigung des MietersLandgericht Bielefeld bestätigt erstin­sta­nz­liches Urteil

Verschickt ein Mieter innerhalb von 14 Wochen 174 Schreiben, so zerstört er damit das Vertrauens­verhältnis zum Vermieter. Dieser ist in einem solchen Fall berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob das Verschicken von 174 Schreiben durch einen Mieter wegen angeblicher Mängel ein Grund zur fristlosen Kündigung des Mietver­hält­nisses darstellte.

Amtsgericht hielt Kündigung für wirksam

Das Amtsgericht Bielefeld hielt die Kündigung gemäß § 554 a BGB (neu: § 569 Abs. 2 BGB) und § 242 BGB für wirksam. Durch den Briefterror des Mieters sei das Vertrauensverhältnis zum Vermieter nachhaltig zerstört worden. Eine Fortsetzung des Mietver­hält­nisses sei daher unzumutbar gewesen. Gegen die Entscheidung legte der Mieter Rechtsmittel ein.

Landgericht bestätigte Urteil des Amtsgerichts

Das Landgericht Bielefeld bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. Zu Recht habe das Gericht die fristlose Kündigung nach § 554 a BGB (neu: § 596 Abs. 2 BGB) für wirksam gehalten. Unabhängig davon, ob durch die Vielzahl der Mängel­rü­ge­schreiben der Hausfrieden erheblich gestört wurde, sei jedenfalls das Vertrau­ens­ver­hältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter angesichts der "Bombardements" mit Mängel­rü­ge­schreiben zerstört worden. Eines Rückgriffs auf § 242 BGB habe es demgegenüber nicht bedurft.

Quelle: Landgericht Bielefeld, ra-online (zt/WuM 2001, 554/rb)

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