18.10.2024
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Amtsgericht Berlin-Mitte Urteil09.02.2006

Wenn der Koffer aus dem Gepäckraum des Hotels verschwindetReise­ver­an­stalter haftet nicht für Verlust des Koffers

Auch wenn der Reiseleiter den Reisenden den Tipp gegeben hat, am Abreisetag den Koffer im Aufbe­wah­rungsraum des Hotels abzustellen, muss der Reise­ver­an­stalter für den Verlust eines Koffers nicht einstehen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

Im Fall räumte ein Reisender am Abreisetag sein Zimmer. Bis zur Abreise hatte er noch etwas Zeit. Es stellte daher sein Gepäck im Aufbe­wah­rungsraum des Hotels ab. Zuvor hatte ihn die Reiseleiterin auf diese Möglichkeit hingewiesen. Als er seinen Koffer wieder abholen wollte, war dieser spurlos verschwunden. Der Reisende verlangte vom Reise­ver­an­stalter Ersatz seines Schadens.

Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Klage auf Schadensersatz ab. Das Gericht führte aus, dass die Verwahrung des Reisegepäcks nicht zum Leistungsumfang der Reise gehörte. Auch der Hinweis durch die Reiseleitung ändere daran nichts. Durch den Tipp der Reiseleiterin könne nicht die Verpflichtung des Veranstalter entstehen, auf das Gepäck der Gäste aufzupassen.

Quelle: ra-online

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