18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Bad Homburg Urteil30.06.1998

Grüne Haare: Minderung des Reisepreises um 10 % bei Verfärbung der Haare durch PoolwasserKein Anspruch auf Schmerzensgeld

Verfärben sich die blonden Haare einer Reisenden als Folge des Chlorzusatzes im Hotelpool grün, so begründet dies eine Reise­preis­min­derung um 10 %. Dies hat das Amtsgericht Bad Homburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall buchte die Klägerin bei der Beklagten eine Reise nach Mallorca mit Unterbringung in einem Hotel. Durch das Chlor im Poolwasser verfärbten sich die blonden Haare der Tochter der Klägerin grün. Die Klägerin verlangte daraufhin Minderung des Reisepreises sowie Schmerzensgeld für ihre Tochter.

Reise­preis­min­derung unter Berück­sich­tigung eines Mitverschuldens der Tochter

Das Amtsgericht Bad Homburg entschied, das eine Minderung von 10 % wegen der Grünverfärbung der Haare aufgrund des zu stark gechlorten Wassers gerechtfertigt war (§§ 651 d Abs. 1, 651 f Abs. 1 BGB). Die Tochter der Klägerin wurde jedoch ein Mitverschulden angelastet, da sie keine Badekappe trug.

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Nach Auffassung des Amtsgerichts bestand der Schmer­zens­geldan­spruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB nicht. Weder war der Hotelier Verrich­tungs­gehilfe der Beklagten noch war der Tatbestand einer unerlaubten Handlung durch die Beklagte erfüllt worden.

Darüber hinaus sah das Amtsgericht in der Verfärbung der Haare kein Grund für die Zubilligung eines Schmer­zens­geldes. Zu berücksichtigen war, dass sich junge Frauen oft ihre Haare in allen schillernden Farben färben lassen und die Tochter der Klägerin ein Mitverschulden anzulasten war.

Quelle: Amtsgericht Bad Homburg, ra-online (zt/NJW-RR 1999, 56/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14362

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI