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Dokument-Nr. 8347

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Urteil06.03.2008Amtsgericht Köln134 C 419/07
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2008, 271Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2008, Seite: 271
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Amtsgericht Köln Urteil06.03.2008

Käfer- und Fliegenplage stellen keinen Grund für Reise­preis­min­derung darDreckiges Meerwasser kann Preisminderung rechtfertigen

Urlauber, die am Hotelstrand einer großen Anzahl von Sandflöhen und Sandwespen ausgesetzt sind, haben keinen Anspruch auf Reise­preis­min­derung. Eine schlechte Qualität des Meerwassers kann dagegen eine Preisminderung möglich machen. Dies entschied das Amtsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Urlauber eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik gebucht. Bereits nach dem ersten Strandbesuch erlitten sie über 4oo Bisse von Sandflöhen. Zudem sei eine große Anzahl von Sandwespen am Strand gewesen. Die Urlauber verlangten daraufhin eine Reise­preis­min­derung.

Bräunlich-schwarzes Meerwasser

Ferner beschwerten sich die Urlauber darüber, dass das Meerwasser nicht wie im Reisekatalog abgebildet eine klare blaue Farbe hatte, sondern bräunlich-schwarz gewesen sei. Der Meeresgrund sei matschig und voller Schlick gewesen, was darauf zurückzuführen sei, dass über einen nahegelegenen Fluss Abwässer ins Meer geleitet würden. Auch hier verlangten die Urlauber eine Reise­preis­min­derung.

Sandflöhe und Sandwespen stellen nicht zu verhindernde Natur­er­schei­nungen dar

Das Amtsgericht Köln gab den Urlaubern teilweise Recht. Das Auftreten von Sandflöhen und Sandwespen könne nicht als Mangel im Sinne von §§ 651 c BGB angesehen werden, da es sich hierbei um nicht zu verhindernde Natur­er­schei­nungen an einem öffentlichen Strand handele. Eine Reise­preis­min­derung sei daher in diesem Fall nicht möglich.

Preisminderung für schlechte Wasserqualität gerechtfertigt

Hinsichtlich des getrübten Meerwassers sei jedoch eine Minderung des Reisepreises von 15 % angemessen. Der Reise­ver­an­stalter könne zwar die Qualität des Meerwassers nicht beeinflussen. Sofern er aber in seinem Reisekatalog mit Strandfotos und blauem Meerwasser wirbt, sei es als Mangel anzusehen, wenn das Wasser dann nicht diesen Abbildungen entspräche.

Quelle: ra-online (kg)

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