Amtsgericht Köln Urteil06.03.2008
Käfer- und Fliegenplage stellen keinen Grund für Reisepreisminderung darDreckiges Meerwasser kann Preisminderung rechtfertigen
Urlauber, die am Hotelstrand einer großen Anzahl von Sandflöhen und Sandwespen ausgesetzt sind, haben keinen Anspruch auf Reisepreisminderung. Eine schlechte Qualität des Meerwassers kann dagegen eine Preisminderung möglich machen. Dies entschied das Amtsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Urlauber eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik gebucht. Bereits nach dem ersten Strandbesuch erlitten sie über 4oo Bisse von Sandflöhen. Zudem sei eine große Anzahl von Sandwespen am Strand gewesen. Die Urlauber verlangten daraufhin eine Reisepreisminderung.
Bräunlich-schwarzes Meerwasser
Ferner beschwerten sich die Urlauber darüber, dass das Meerwasser nicht wie im Reisekatalog abgebildet eine klare blaue Farbe hatte, sondern bräunlich-schwarz gewesen sei. Der Meeresgrund sei matschig und voller Schlick gewesen, was darauf zurückzuführen sei, dass über einen nahegelegenen Fluss Abwässer ins Meer geleitet würden. Auch hier verlangten die Urlauber eine Reisepreisminderung.
Sandflöhe und Sandwespen stellen nicht zu verhindernde Naturerscheinungen dar
Das Amtsgericht Köln gab den Urlaubern teilweise Recht. Das Auftreten von Sandflöhen und Sandwespen könne nicht als Mangel im Sinne von §§ 651 c BGB angesehen werden, da es sich hierbei um nicht zu verhindernde Naturerscheinungen an einem öffentlichen Strand handele. Eine Reisepreisminderung sei daher in diesem Fall nicht möglich.
Preisminderung für schlechte Wasserqualität gerechtfertigt
Hinsichtlich des getrübten Meerwassers sei jedoch eine Minderung des Reisepreises von 15 % angemessen. Der Reiseveranstalter könne zwar die Qualität des Meerwassers nicht beeinflussen. Sofern er aber in seinem Reisekatalog mit Strandfotos und blauem Meerwasser wirbt, sei es als Mangel anzusehen, wenn das Wasser dann nicht diesen Abbildungen entspräche.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2009
Quelle: ra-online (kg)