Schadensersatzrecht
Schadensersatzhaftung einer Bank gegenüber Darlehensnehmer wegen Wissens um Kontamination des finanzierten Grundstücks Zur Aufklärungspflicht der Bank bei Wissensvorsprung
Wenn eine Bank bei der Vergabe eine Kredits für den Kauf eines Grundstücks davon Kenntnis hat, dass der Boden des Grundstücks verschmutzt ist, muss sie ihren Kunden hierüber aufklären. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Zwar müsse eine Bank, die keine Beratung vornehme den Darlehensnehmer über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit des zu finanzierenden Geschäfts sowie über Gefahren und Risiken grundsätzlich nicht aufklären. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. Eine Aufklärungspflicht der Bank kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Kreditgeschäften ausnahmsweise gegeben sein, wenn diese für sie selbst erkennbar in Bezug auf spezielle Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer einen konkreten Wissensvorsprung im Hinblick auf ein spezielles Risiko des zu finanzierenden Geschäftes hat.mehr
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