Sozialrecht
LSG Bayern zu den Voraussetzungen für vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte Langjährig Versicherte können auch bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft bei Insolvenz Arbeitsrente beantragen
Das Bayerische Landessozialgericht hat in einem Urteil entschieden, dass auf die für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte erforderlichen Mindestversicherungszeiten von 45 Jahren auch Zeiten von Arbeitslosigkeit im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft nach bereits eingetretener Insolvenz des letzten Arbeitgebers anzurechnen sind. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Aufhebungsvertrag und der befristete Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft vom Insolvenzverwalter unterzeichnet worden sind, weil die Insolvenz in dieser Konstellation die wesentliche Ursache für die spätere Arbeitslosigkeit sei. Diese Auslegung orientiere sich am Wortlaut und stehe in Übereinstimmung mit Sinn und Zweck der Regelung und der Entstehungsgeschichte. Ein Missbrauch könne dabei ausgeschlossen werden.mehr
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