Nachweis für folgende juristische FundstelleZfIR 2011, 244
In juristischen Texten werden Urteile, Beschlüsse und Entscheidungen oft über einheitliche Fundstellen zitiert. Diese Fundstellen beziehen sich auf die jeweilige Veröffentlichung (oft gängige Zeitschriften) in der die Entscheidungen veröffentlicht bzw. kommentiert wurden.
Unser Portal ermöglicht den Nachweis der jeweiligen Fundstelle über das dazu passende Urteil.
- ZfIR 11, 244
- ZfIR 2011, S. 244
- ZfIR 11, S. 244
Folgende Entscheidung erbringt den Nachweis für diese Fundstelle: