Nachweis für folgende juristische FundstelleZGS 2004, 246
In juristischen Texten werden Urteile, Beschlüsse und Entscheidungen oft über einheitliche Fundstellen zitiert. Diese Fundstellen beziehen sich auf die jeweilige Veröffentlichung (oft gängige Zeitschriften) in der die Entscheidungen veröffentlicht bzw. kommentiert wurden.
Unser Portal ermöglicht den Nachweis der jeweiligen Fundstelle über das dazu passende Urteil.
- ZGS 04, 246
- ZGS 2004, S. 246
- ZGS 04, S. 246
Folgende Entscheidung erbringt den Nachweis für diese Fundstelle: