15.11.2024
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Sie sehen einen großen Platz mit einer Demonstration.

Dokument-Nr. 2209

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Beschluss04.04.2006Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg1 S 732/06
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss04.04.2006

VGH bestätigt Versamm­lungs­verbot in Mahnnheim

Die von der Stadt Mannheim verbotene Großde­mon­s­tration am 08.04.2006, zu der 750 Teilnehmer der rechten Szene erwartet wurden, darf nicht stattfinden. Der Verwal­tungs­ge­richtshof Baden-Württemberg hat die Beschwerde des Veranstalters der geplanten Großde­mon­s­tration gegen den Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Karlsruhe zurückgewiesen.

Der Verwal­tungs­ge­richtshof teilt die Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts, dass bei Durchführung der für den 08.04.2006 unter um dem Motto „Schafft Meinungs­freiheit - Freiheit für Zündel, Rudolf, Verbeke und Irving“ angemeldeten Demonstration voraussichtlich eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten ist. Dies rechtfertige das in der angefochtenen Verfügung ausgesprochene Versamm­lungs­verbot, weshalb dem Antragsteller auch der begehrte vorläufige Rechtsschutz zu versagen sei.

Wie das Verwal­tungs­gericht ist auch der Senat der Ansicht, dass mit der geplanten Demonstration der Straftatbestand des § 130 Abs. 3 StGB erfüllt werde. Denn der Veranstalter mache sich mit der Forderung nach Meinungs­freiheit für die vier weltweit agierenden Revisionisten deren bereits öffentlich verbreitete Meinung, insbesondere die Leugnung des Völkermords und der Massen­ver­nichtung der europäischen Juden unter der Natio­nal­so­zi­a­lis­tischen Herrschaft zu eigen. Dies ergebe sich aus dem Motto der Demonstration und den erkennbaren Gesamtumständen, insbesondere auch aus den Vorkommnissen im Zusammenhang mit der seit Ende des letzten Jahres stattfindenden Haupt­ver­handlung in der Strafsache gegen Zündel, die im Ausschluss der Wahlver­tei­digerin Stolz gegipfelt habe, da diese die Haupt­ver­handlung zur bloßen Agitation benutzt habe.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 04.04.2006

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