18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Trier Urteil22.01.2020

Generelles Tierhal­tungs­verbot wegen wiederholter Verstöße gegen Tierhal­t­er­pflichtenErhebliche Zweifel an künftig beanstan­dungs­freier Tierhaltung nicht widerlegbar

Das Verwal­tungs­gericht Trier hat entschieden, dass ein generelles Tierhalteverbot gegen einen Tierhalter, der wiederholt gegen Tierhal­t­er­pflichten verstoßen hatte und bei dem erhebliche Zweifel an einer künftig beanstan­dungs­freien Tierhaltung bestehen, nicht zu beanstanden ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hielt ein Lama, zwei Esel und ein Shetlandpony. Der beklagte Landkreis Bernkastel-Wittlich hatte am 21. Februar 2013 ein vollständiges Tierhal­tungs­verbotes gegen den Mann erlassen. Diesem Verbot waren mehrere tierschutz­rechtliche Kontrollen vorangegangen, bei denen seit dem Jahr 2012 wiederholt Verstöße gegen Tierhal­t­er­pflichten beanstandet wurden. So sei u. a. die Bereitstellung eines trockenen Unterstandes nicht gewährleistet und die Versorgung der Tiere mit Wasser und Futter mangelhaft gewesen. Auch sei der Unterstand nicht regelmäßig gesäubert worden und den Tieren habe kein hinreichender Auslauf zur Verfügung gestanden. Einen Antrag des Klägers vom 20. Dezember 2018 auf Aufhebung des Tierhalte- und Betreu­ungs­verbotes und Rückbringung der Tiere, welche ihm im Jahr 2013 weggenommen worden waren, lehnte der Beklagte ab.

VG bestätigt Rechtmäßigkeit des Tierhal­tungs­verbots

Die hiergegen gerichtete Klage des Klägers wies das Verwal­tungs­gericht Trier ab. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Wieder­ge­stattung der Tierhaltung, da der Grund für die Annahme weiterer Zuwider­hand­lungen nach wie vor bestehe. Angesichts der vielfach dokumentierten Verstöße und des Verhaltens des Klägers in der mündlichen Verhandlung lägen durchgreifende Anhaltspunkte dafür vor, dass seine über Jahre hinweg gezeigte Einstellung zu seinen Tieren und dem Tierschutz in einer entsprechenden charakterlichen Grund­ein­stellung wurzele, die Verstöße zu relativieren, teilweise zu negieren und anderen Personen die Schuld daran zu geben. Dass sich diese Einstellung aufgrund eines individuellen Lernprozesses grundsätzlich gewandelt hätte, sei demgegenüber nicht ersichtlich. Eine Ausein­an­der­setzung des Klägers mit seinen Fehlern in Bezug auf die Haltung der Tiere sei ebenso wenig erkennbar wie eine diesbezügliche Einsicht. Da insoweit weiterhin erhebliche Zweifel an einer künftig beanstan­dungs­freien Tierhaltung bestünden, habe der Beklagte den Antrag des Klägers auf Wieder­ge­stattung der Tierhaltung zu Recht abgelehnt.

Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28397

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI