18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Trier Urteil24.11.2011

Entfernung aus dem Dienst wegen Unterschlagung von Nachnah­me­be­trägenSchweres Dienstvergehen macht Entfernung aus dem Dienst unausweichlich

Ein Postbeamter, der im Rahmen seiner Tätigkeit als Zusteller ihm anvertraute Gelder unterschlägt, darf aus dem Dienst entfernt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Trier hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Postbeamter, der Nachnah­me­beträge in Höhe von insgesamt ca. 4.200 Euro im Rahmen seiner Zustel­ler­tä­tigkeit unterschlagen hatte aus dem Dienst entfernt.

Vertrau­ens­ver­hältnis zum Dienstherrn nachhaltig zerstört

Zu Recht, wie das Verwal­tungs­gericht Trier entschied. Nach Auffassung der Richter habe der Beamte sich mit der Unterschlagung von Nachnah­me­be­trägen in 34 Fällen eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht. Mit dem Zugriff auf die ihm anvertrauten Gelder habe er in einer Vielzahl von Fällen in eklatanter Art und Weise gegen elementare - und im Interesse der Funkti­o­ns­fä­higkeit des öffentlichen Dienstes unabdingbare - beamten­rechtliche Pflichten verstoßen, was seine Entfernung aus dem Dienst unausweichlich mache. Er habe den Kernbereich seiner Aufgaben als Briefzusteller verletzt und dadurch das Vertrau­ens­ver­hältnis zum Dienstherrn nachhaltig zerstört. Sein Verbleiben im Dienst könne auch im Interesse seiner Kollegen und schließlich der Allgemeinheit nicht verantwortet werden. Gewichtige Entlas­tungs­gründe, die ausnahmsweise die von der Schwere des Dienstvergehens ausgehende Indizwirkung entfallen lassen könnten, seien in seinem Falle nicht gegeben.

Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12873

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI