21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Trier Beschluss08.01.2008

Deutsches Kinder­för­derwerk e.V. darf keine fördernden Mitglieder mehr werben und keine Spenden mehr sammelnVerein bietet keine genügende Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Sammlungen

Das Deutsche Kinder­för­derwerk e.V. aus Wetzlar, dem im November 2006 u.a a. verboten wurde, Spenden zu sammeln ist nun mit der gegen dieses Verbot gerichteten Klage auch im Haupt­sa­che­ver­fahren unterlegen.

Das Verwal­tungs­gericht Trier hat die Klage des Deutschen Kinder­för­derwerks e.V gegen ein von der ADD mit Bescheid vom 03. November 2006 ausgesprochenes sofortiges Verbot der Werbung fördernder Mitglieder und der Durchführung von Gelds­pen­den­samm­lungen in Rheinland-Pfalz mit der Begründung, dass der Verein keine genügende Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Sammlungen biete, abgewiesen.

Damit ist der o.g. Verein auch im Haupt­sa­che­ver­fahren, dem ablehnende Entscheidungen im einstweiligen Rechts­schutz­ver­fahren vorausgegangen waren (siehe: Deutsches Kinder­för­derwerk darf kein Geld sammeln (Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 16.03.2007 - 7 B 10090/07.OVG -)), unterlegen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 1/08 des VG Trier vom 11.01.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5420

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI