Dokument-Nr. 25758
Permalink https://urteile.news/
- Schulgeldzahlungen für an ADHS erkranktes Kind können nicht als Krankheitskosten geltend gemacht werdenFinanzgericht Düsseldorf, Urteil14.03.2017, 13 K 4009/15 E
- Sozialhilfeträger muss Mehrkosten für Schülerbeförderung eines behinderten Kindes zu Privatschule nicht übernehmenSozialgericht Karlsruhe, Urteil28.11.2014, S 1 SO 515/14
Verwaltungsgericht Trier Urteil01.03.2018
Schülerin mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und Legasthenie hat keinen Anspruch auf Erstattung von PrivatschulkostenAufmerksamkeitsdefizitsyndrom und Legasthenie stellen keine "seelische Störungen" im Sinne der maßgeblichen Vorschriften dar
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass der Jugendhilfeträger nicht verpflichtet ist, für die Privatschulkosten einer an einem einfachen Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und Legasthenie leidenden 15- jährigen Schülerin sowie für die Kosten einer Legasthenietherapie aufzukommen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, welche bereits als Kind wegen Entwicklungsstörungen therapeutisch behandelt wurde, besuchte zunächst eine integrierte Gesamtschule. Zum Schuljahr 2015/2016 wechselte sie auf Veranlassung und Kosten ihrer Eltern auf eine private Ganztagsschule mit Internat und belegt dort aktuell die neunte Klasse. Nach dem erfolgten Schulwechsel beantragten die Eltern der Klägerin erstmals die Kostenübernahme für die Privatschule und eine Legasthenietherapie. Zur Begründung führten sie an, dass der Klägerin infolge ihrer diagnostizierten Entwicklungsstörung, dem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und ihrer Lese-Rechtschreib-Schwäche ein Anspruch auf Eingliederungshilfe zu stehe, da hierdurch ihre Teilhabe am sozialen Leben beeinträchtigt sei. Der Beklagte lehnte die Anträge ab, da die Einschränkungen der Klägerin in schulischen Fähigkeiten seiner Auffassung nach keine Teilhabebeeinträchtigung verursachen würden. Hiergegen richtet sich die vorliegende Klage, mit welcher die Klägerin die nachträgliche Übernahme der Privatschulkosten sowie der Kosten für eine Legasthenietherapie begehrt.
Materiellen Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe liegen nicht vor
Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass ein Anspruch der Klägerin auf nachträgliche Bewilligung von Eingliederungshilfe nach Auffassung nicht bestehe. Insbesondere lägen die materiellen Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nicht vor. Weder das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, noch die Legasthenie seien für sich genommen "seelische Störungen" im Sinne der maßgeblichen Vorschriften des 8. Sozialgesetzbuchs. Zudem sei die Fähigkeit der Klägerin zu altersgemäßen Handlungsmöglichkeiten und Kontakten in Familie und Schule hierdurch nicht nachhaltig eingeschränkt. Der Anspruch scheitere zudem auch daran, dass die Klägerin es versäumt habe, den Jugendhilfeträger rechtzeitig im Vorhinein über den beabsichtigten Schulwechsel und den bestehenden Hilfebedarf in Kenntnis zu setzen. Schließlich habe die Klägerin nicht dargelegt, dass der Schulwechsel keinen zeitlichen Aufschub geduldet hätte, so dass es ihr nicht möglich gewesen wäre, ein reguläres Antrags- und Hilfeplanverfahren durchzuführen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil25758
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.