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Verwaltungsgericht Schleswig Beschluss14.04.2008

VG Schleswig untersagt alte Sitte: Neuer Ältermann darf nachts um 3 Uhr nicht mehr mit Musik nach Hause begleitet werdenAnwohner beklagten sich über Lärm

Holmer Beliebung darf den neuen Ältermann nachts um 3 Uhr nur ohne Musik nach Hause begleiten. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Verwal­tungs­gericht in einem Eilverfahren entschieden.

Die Mitglieder der Holmer Beliebung begleiten regelmäßig zum Abschluss des Belie­bungs­festes im Juni nachts um 3 Uhr ihren neuen Ältermann mit einem Musikumzug nach Hause. Diese Sitte gibt es nach Mitternacht zumindest seit 40 Jahren, von Seiten der Holmer Beliebung wird auf eine Tradition seit dem 17. Jahrhundert verwiesen. Auf eine Anwoh­ner­be­schwerde hatte die Stadt Schleswig dieses Jahr erstmals die erforderliche straßen­rechtliche Genehmigung mit einer Auflage versehen. Danach darf der Umzug zum Schutz der Nachtruhe der Anwohner von der Schubystraße zum Holm nur ohne Musikumzug stattfinden.

Die 3. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts hat im Rahmen eines Eilverfahrens diese Auflage bestätigt. Ohne sie hätte der Umzug nachts um 3 Uhr gänzlich versagt werden müssen. Die Beliebung habe im Eilverfahren nicht hinreichend dargelegt und glaubhaft gemacht, dass mit dem Musikumzug für die Bevölkerung keine unzumutbaren Lärmbe­läs­ti­gungen verbunden sind. Zwar sei entsprechend der TA Lärm der Bevölkerung wegen der kurzzeitigen Geräu­sch­ent­wicklung und der Ausnah­me­si­tuation mit hoher Tradition ein Wert von 65 dB(A) zuzumuten. Die Holmer Beliebung habe aber nicht dargelegt, dass die Musikbegleitung sich in diesem Rahmen halte. Hierfür wäre z.B. die genaue Angabe der spielenden Instrumente oder ggf. ein Lärmpro­gno­se­gut­achten erforderlich gewesen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Schleswig vom 22.04.2008

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