18.10.2024
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Verwaltungsgericht Saarlouis Urteil28.11.2012

Dauer­ob­ser­vation: Aus Siche­rungs­ver­wahrung Entlassener Sexual­straftäter durfte dauerhaft überwacht werdenDauer­ob­ser­vation des Sexual­straf­täters Walter H. war rechtmäßig / Damalige Gefah­ren­prognose der Polizei nicht zu beanstanden

Die Observation des in der Öffentlichkeit als Walter H. bekannt­ge­wordenen Klägers durch die Polizei in der Zeit vom 12.05.2010 bis 02.09.2011 war rechtmäßig. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Saarlouis.

In dem zugrunde liegenden Fall war die polizeiliche Dauer­über­wachung des in der Öffentlichkeit als Walter H. bekannt­ge­wordenen Klägers angeordnet worden, nachdem der Bundes­ge­richtshof die nachträgliche Siche­rungs­ver­wahrung des Klägers unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aufgehoben hatte. Der Kläger ist der Ansicht, im Saarländischen Polizeigesetz - SPolG - gebe es keine Rechtsgrundlage für die Dauer­ob­ser­vation. Demgegenüber hat das Verwal­tungs­gericht festgestellt, dass mit § 28 SPolG eine verfas­sungs­gemäße Rechtsgrundlage für die seinerzeit erfolgte Observation vorlag. Die damalige Gefah­ren­prognose der Polizei, die sich auf die von dem Kläger in der Vergangenheit begangenen Straftaten und auf zahlreiche Gutachten - zuletzt aus dem Jahr 2007 - gestützt hat, sei nicht zu beanstanden.

Quelle: Verwaltungsgericht Saarlouis/ra-online

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