18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Saarlouis Urteil12.06.2014

Beamtenbeihilfe: Leistungs­aus­schlüsse und -beschränkungen ohne Härte­fa­ll­re­gelung unwirksamSaarländischer Verord­nungsgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht zur Schaffung einer Härte­fa­ll­re­gelung verpflichtet

Die in der Saarländischen Beihil­fe­ver­ordnung vorgesehenen Leistungs­aus­schlüsse und -beschränkungen sind aufgrund des Fehlens einer Härte­fa­ll­re­gelung unwirksam. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht des Saarlandes und gab damit zwei Klagen von Beamten auf Gewährung von Beihilfe für Aufwendungen zur Behandlung ihrer Erkrankungen statt.

In dem einen Fall (Az.: 6 K 492/13) hatte die Beihilfestelle eine Beihilfe für das Mittel Alvesco nur eingeschränkt - unter Anwendung der sogenannten Festbe­trags­re­gelung - gewährt. In dem anderen Fall (Az.: 6 K 760/13) hatte die Beihilfestelle eine Beihil­fe­ge­währung vollständig abgelehnt, weil das Mittel Viridal der Behandlung einer erektilen Dysfunktion im Anschluss an die Operation eines Prosta­ta­ka­r­zinoms und damit vorwiegend der Erhöhung der Lebensqualität diene.

Härte­fa­ll­re­gelung wurde nicht in Neufassung der Beihil­fe­ver­ordnung aufgenommen

Das Verwal­tungs­gericht Saarlouis entschied, dass der saarländische Verord­nungsgeber aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet ist, normative Vorkehrungen in Gestalt einer Härte­fa­ll­re­gelung zu treffen, damit den Beamten nicht erhebliche Aufwendungen verbleiben, die im Hinblick auf ihre Alimentation nicht mehr zumutbar sind. Eine solche abstrakt-generelle Härte­fa­ll­re­gelung wurde in die zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene Neufassung der Beihil­fe­ver­ordnung nicht aufgenommen. Infolge dessen sind die in der Beihil­fe­ver­ordnung vorgesehenen Leistungs­aus­schlüsse und Leistungs­be­schrän­kungen unanwendbar. Es bleibt daher für Aufwendungen im Krankheitsfall, sofern diese medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen sind, bei dem grundsätzlich bestehenden Beihil­fean­spruch.

Quelle: Verwaltungsgericht Saarlouis/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18337

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI