23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen die Außenfassade einer Niederlassung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Bundesadler und passendem Schriftzug der Behörde.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil21.08.2012

VG Regensburg verneint erhebliche Wahrschein­lichkeit für asylerhebliche Verfol­gungs­maß­nahmen durch iranischen StaatKlage eines ehemals hunger­strei­kenden Asylbewerbers aus dem Iran bleibt ohne Erfolg

Das Verwal­tungs­gericht Regensburg die Klage eines iranischen Asylbewerbers auf Feststellung der Flücht­lings­ei­gen­schaft abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts besteht für den Mann weder eine individuelle Verfol­gungs­si­tuation im Iran, noch ist bei einer Rückkehr in sein Heimatland aufgrund einer exilpolitische Tätigkeit des Klägers in Deutschland mit asylerheblichen Verfol­gungs­maß­nahmen durch den iranischen Staat zu rechnen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein iranischer Asylbewerber, war unter anderem als Teilnehmer am Hungerstreik im Würzburger Protestcamp sowie als Teilnehmer am Protestcamp iranischer Flüchtlinge in Regensburg in Erscheinung getreten.

Bestehende individuelle Verfol­gungs­si­tuation nicht zu erkennen

Seine Klage auf Feststellung der Flücht­lings­ei­gen­schaft sowie von Abschie­bungs­hin­der­nissen wies das Verwal­tungs­gericht Regensburg als unbegründet ab. Für das Gericht war aus dem Vorbringen des Klägers eine für ihn vor seiner Ausreise aus dem Iran bestehende individuelle Verfol­gungs­si­tuation nicht zu erkennen. Auch sah das Gericht die im Verfahren vorgetragene exilpolitische Tätigkeit des Klägers in Deutschland nicht als ausreichend an, um die Annahme zu begründen, dass er bei einer Rückkehr in sein Heimatland mit erheblicher Wahrschein­lichkeit asylerhebliche Verfol­gungs­maß­nahmen durch den iranischen Staat zu befürchten hat. Im Übrigen baut das Verhalten des Klägers nach Auffassung der Richter nicht auf einer bereits im Herkunftsland bestehenden Überzeugung oder Ausrichtung auf.

Ein in der Person des Klägers vorliegendes Abschie­bungs­hin­dernis wurde mangels hinreichender exilpolitischer Exponierung vom Gericht ebenfalls nicht erkannt.

Quelle: Verwaltungsgericht Regensburg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14064

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI