18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Osnabrück Beschluss15.04.2014

Mitglieder des Schul­bezirks­personal­rats haben Anspruch auf eigenen ComputerAusstattung eines jeden Arbeitsplatzes mit einem Computer muss auch in Landes­schul­verwaltung zum Standard gehören

Das Verwal­tungs­gericht Osnabrück hat entschieden, dass jedem Mitglied des Schul­bezirks­personal­rats bei der Nieder­säch­sischen Landes­chul­behörde (Regio­na­l­ab­teilung Osnabrück) ein Perso­na­l­computer zur Verfügung zu stellen ist.

Zur Begründung führte das Verwal­tungs­gericht aus, dass ein moderner Verwal­tungs­a­r­beitsplatz die Ausstattung mit einem Computer voraussetze. Das gelte auch für die Schul­be­zirk­s­per­so­na­l­rats­mit­glieder. Die bisher vorhandenen 12 Computer für die 18 Perso­na­l­rats­mit­glieder genügten nicht, um eine ordnungsgemäße Aufga­be­n­er­füllung zu gewährleisten. Jedes Perso­na­l­rats­mitglied sei bei seiner Tätigkeit fortlaufend auf einen Computer angewiesen, um insbesondere E-Mail-Anfragen zu beantworten, Entscheidungen zu verfassen und in Datenbanken sowie im Internet zu recherchieren. Auch in der Landes­schul­ver­waltung gehöre die Ausstattung jedes Arbeitsplatzes mit einem Computer zum Standard.

Hintergrund

Der Schul­be­zirk­s­per­so­nalrat ist die den Schul­per­so­na­lräten übergeordnete Ebene der Perso­na­l­ver­tretung an öffentlichen Schulen. Im vorliegenden Fall vertritt er ca. 32.000 Beschäftigte. Seine Mitglieder sind teilweise oder vollständig von ihrer Tätigkeit an den Schulen freigestellt.

Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss18080

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI