22.11.2024
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Verwaltungsgericht Osnabrück Beschluss15.04.2014

Mitglieder des Schul­bezirks­personal­rats haben Anspruch auf eigenen ComputerAusstattung eines jeden Arbeitsplatzes mit einem Computer muss auch in Landes­schul­verwaltung zum Standard gehören

Das Verwal­tungs­gericht Osnabrück hat entschieden, dass jedem Mitglied des Schul­bezirks­personal­rats bei der Nieder­säch­sischen Landes­chul­behörde (Regio­na­l­ab­teilung Osnabrück) ein Perso­na­l­computer zur Verfügung zu stellen ist.

Zur Begründung führte das Verwal­tungs­gericht aus, dass ein moderner Verwal­tungs­a­r­beitsplatz die Ausstattung mit einem Computer voraussetze. Das gelte auch für die Schul­be­zirk­s­per­so­na­l­rats­mit­glieder. Die bisher vorhandenen 12 Computer für die 18 Perso­na­l­rats­mit­glieder genügten nicht, um eine ordnungsgemäße Aufga­be­n­er­füllung zu gewährleisten. Jedes Perso­na­l­rats­mitglied sei bei seiner Tätigkeit fortlaufend auf einen Computer angewiesen, um insbesondere E-Mail-Anfragen zu beantworten, Entscheidungen zu verfassen und in Datenbanken sowie im Internet zu recherchieren. Auch in der Landes­schul­ver­waltung gehöre die Ausstattung jedes Arbeitsplatzes mit einem Computer zum Standard.

Hintergrund

Der Schul­be­zirk­s­per­so­nalrat ist die den Schul­per­so­na­lräten übergeordnete Ebene der Perso­na­l­ver­tretung an öffentlichen Schulen. Im vorliegenden Fall vertritt er ca. 32.000 Beschäftigte. Seine Mitglieder sind teilweise oder vollständig von ihrer Tätigkeit an den Schulen freigestellt.

Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online

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