08.07.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
08.07.2025 
Sie sehen ein Offshore-Windpark auf dem Meer.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Oldenburg Beschluss03.07.2025

Natur­schutz­rechtliche Befreiungen für Seekabel vom Offshore-Windpark "Riffgat" zur Gasför­der­plattform "N05-A" vollziehbarVerwal­tungs­gericht Oldenburg stellt Vollziehbarkeit der natur­schutz­recht­lichen Befreiungen für Seekabel vor Borkum fest

Die 5. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Oldenburg hat einem vorläufigen Rechts­schutz­antrag der OneDyas B.V. stattgegeben und die Vollziehbarkeit zweier natur­schutz­recht­licher Befreiungen festgestellt.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die geplante Verlegung eines zur Stromversorgung vorgesehenen Seekabels vom Offshore-Windpark "Riffgat" vor Borkum zu der von der One-Dyas B.V. betriebenen Gasför­der­plattform "N05-A" im nieder­län­dischen Hoheitsgewässer. Bezüglich dieses Vorhabens sind wasser- und natur­schutz­rechtliche Verfahren der im vorliegenden Verfahren beigeladenen Deutschen Umwelthilfe beim Verwal­tungs­gericht anhängig.

Für die Verlegung des Seekabels hat der Nieder­säch­sische Landesbetrieb für Wasser­wirt­schaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit Bescheid vom 01. September 2022 eine natur­schutz­rechtliche Befreiung hinsichtlich eines in dem Bereich der Strom­ka­bel­trasse vorkommenden besonders geschützten Biotoptyps erteilt. Mit Bescheid vom 19. Juli 2024 hat der NLWKN sodann eine weitere natur­schutz­rechtliche Befreiung für einen weiteren dort vorkommenden und ebenfalls besonders geschützten Biotyp erteilt und die sofortige Vollziehung dieser Befreiung angeordnet. Ferner ordnete er mit einem weiteren Bescheid vom 19. Juli 2024 die sofortige Vollziehung der Befreiung vom 01. September 2022 an. Mit Änderungs­be­scheid vom 31. März 2025 wurden seitens des NLWKN inhaltliche Änderungen zu den vorgenannten Befreiungen vorgenommen.

Der NLWKN ging vor dem Hintergrund einer Entscheidung der 1. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Oldenburg in dem wasser­recht­lichen Geneh­mi­gungs­ver­fahren davon aus, dass die geänderten Befrei­ungs­ent­schei­dungen nicht vollziehbar seien. Um die sofortige Vollziehbarkeit der natur­schutz­recht­lichen Befreiungen feststellen zu lassen, stellte nunmehr die One-Dyas B.V. einen gerichtlichen Antrag. Auf diesen Antrag hat die zuständige 5. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts die Vollziehbarkeit der natur­schutz­recht­lichen Befreiungen festgestellt. Nach Auffassung der 5. Kammer sind die natur­schutz­recht­lichen Befreiungen sofort vollziehbar, weil der Änderungs­be­scheid vom 31. März 2025 mit den Ursprungs­be­freiungen eine rechtliche Einheit bildet, sodass sich der angeordnete Sofortvollzug an dem Änderungs­be­scheid vom 31. März 2025 fortsetzt.

Eine inhaltliche Prüfung der natur­schutz­recht­lichen Befreiungen erfolgte in dem Verfahren nicht. Allein maßgeblich war die Frage des Bestehens der sofortigen Vollziehbarkeit der natur­schutz­recht­lichen Befreiungen.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde beim Nieder­säch­sischen Oberver­wal­tungs­gericht einlegt werden. Der Beigeladene hat die Möglichkeit, die Aussetzung des Sofortvollzuges zu beantragen. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz auf unserer Internetseite

Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35193

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI