18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Neustadt Beschluss18.04.2012

Widerruf der Reise­ge­wer­bekarte beim Verkauf gefälschter Markenware auf deutschen Flohmärkten zulässigGefälschte Marken-Kleidung aus Tschechien sollte auf deutschen Flohmärkten gewinnbringend weiterverkauft werden

Einem Reise­ge­wer­be­trei­benden, der in Tschechien gefälschte Markenware einkauft, um sie auf Flohmärkten in Deutschland gewinnbringend weiter­zu­ver­kaufen, darf zu Recht die Reise­ge­wer­bekarte wegen Unzuver­läs­sigkeit widerrufen werden. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Neustadt.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist Inhaber einer von der Stadt Kaiserslautern ausgestellten Reise­ge­wer­bekarte für das Gewerbe Handel mit Flohma­rkt­ar­tikeln, Lederwaren, Textilien, Schuhen und Modeschmuck. Er wurde im August 2011 vom Amtsgericht Regensburg wegen Kennzei­chen­ver­letzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Anlass dafür war die Einreise des Antragstellers im April 2011 von Tschechien über den Grenzübergang Waldsassen nach Bayern, bei der er - zusammen mit einem Mitreisenden - insgesamt 175 gefälschte Beklei­dungs­stücke (T-Shirts, Sweat-Shirts und Jeans u.a. der Marken "Ed Hardy", "Dolce & Gabbana", "Nike", "Diesel" oder "Bench") mit sich führte. Das Amtsgericht Regensburg begründete die Verurteilung damit, dem Antragsteller sei bewusst gewesen, dass es sich bei den Textilien um Falsifikate gehandelt habe. Er habe die nachgemachten Artikel in Tschechien gekauft und eingeführt, um sie gewinnbringend weiter­zu­ver­kaufen.

Antragssteller beteuert erst- und einmalige Verfehlung und Unwissenheit über Strafbarkeit seines Handelns

Nachdem die Stadt Kaiserslautern hiervon Kenntnis erlangt hatte, widerrief sie die dem Antragsteller erteilte Reise­ge­wer­bekarte unter Verweis auf dessen Unzuver­läs­sigkeit und ordnete zugleich die sofortige Vollziehung an. Dagegen suchte der Antragsteller um Eilrechtsschutz nach und berief sich darauf, er sei sich der Strafbarkeit seines Handelns nicht bewusst gewesen. Es habe sich um eine erst- und einmalige Verfehlung gehandelt.

Weiterverkauf gefälschter Markenwaren an sich bereits strafbewehrte Schädigung der Marken­her­steller

Das Verwal­tungs­gericht Neustadt lehnte den Eilantrag ab. Zur Begründung führten die Richter aus, dass unter Berück­sich­tigung der besonderen Gefahren des Reisegewerbes für die Allgemeinheit der Antragsteller unzuverlässig sei. Es sei davon auszugehen, dass er die in Tschechien erworbenen Textilien mit einem deutlichen Preisaufschlag auf Flohmärkten im Bundesgebiet als Originale habe weiterverkaufen wollen. Mithin liege es nahe, dass es beim Vertrieb der gefälschten Markenware auch zu Betrugs­hand­lungen gegenüber den Endverbrauchern gekommen wäre. Aber auch wenn sich die Käufer auf den Flohmärkten im Klaren darüber sein sollten, dass die vom Antragsteller angebotenen Waren keine Origi­na­l­produkte darstellten, sei der Weiterverkauf gefälschter Markenwaren bereits eine strafbewehrte Schädigung der Marken­her­stellern.

Unwissenheit der Strafbarkeit des Handelns unwahr­scheinlich

Die Behauptung des Antragstellers, er sei sich der Strafbarkeit seines Handelns nicht bewusst gewesen, sei nicht glaubhaft. So seien Informationen darüber, dass in Tschechien nahe dem bayerisch-tschechischen Grenzübergang Waldsassen ein großes Areal existiere, wo zu günstigen Preisen Plagiate aller Art verkauft würden, bereits für das breite Publikum per Internet mühelos verfügbar. Es sei daher ausgeschlossen, dass dies gerade dem Antragsteller als gewerblichem Textilhändler nicht bekannt gewesen sei. Ob es sich - wie behauptet - um eine erstmalige Verfehlung gehandelt habe, sei unerheblich: Die feststehende strafbare Verfehlung betreffe den Kernbereich des vom Antragsteller ausgeübten Reisegewerbes - den Verkauf von Textilien auf Flohmärkten, bei dem der nachträgliche Schutz von Verbrauchern vor überteuerter und gefälschter Ware sich faktisch besonders schwer realisieren lasse. Dadurch erhalte die Verfehlung besonderes Gewicht.

Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss13419

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI