21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Neustadt Beschluss12.04.2010

Fahrten­buch­auflage nach erstmaligem Verkehrsverstoß zulässigGravierender Verstoß gegen Verkehrsregeln macht Auflage nicht unver­hält­nismäßig

Bereits nach einer erstmaligen, erheblichen Geschwin­dig­keits­über­schreitung im Straßenverkehr darf die Straßen­ver­kehrs­behörde von dem Fahrzeughalter verlangen, ein Fahrtenbuch zu führen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Neustadt.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls ist Halter eines Pkw, der von einer anderen Person statt mit erlaubten 70 km/h mit einer Geschwindigkeit von 129 km/h gefahren wurde. Die Behörde konnte den Fahrer nicht ermitteln. Der Antragsteller gab an, er könne sich nicht erinnern, wem er das Auto geliehen habe. Die Behörde verpflichtete daraufhin den Antragsteller mit sofortiger Wirkung, ein Fahrtenbuch für die Dauer von 18 Monaten zu führen. Dagegen hat sich der Antragsteller mit einem Eilantrag an das Verwal­tungs­gericht gewandt: Er sei seit vielen Jahren Verkehrs­teil­nehmer und habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

Bisheriges fehlerfreies Verhalten des Fahrzeughalters hat keine rechtliche Bedeutung

Das Verwal­tungs­gericht hat die sofortige Vollziehung der Fahrten­buch­auflage bestätigt: Die Auflage sei rechtmäßig und müsse im Interesse der Verkehrs­si­cherheit auch ab sofort gelten. Eine Fahrten­buch­auflage dürfe gegen den Fahrzeughalter angeordnet werden, wenn sich nach einem Verkehrsverstoß nicht feststellen lasse, wer das Fahrzeug gefahren habe. Die Auflage sei auch nicht unver­hält­nismäßig. Denn die Geschwindigkeitsüberschreitung sei zwar ein erstmaliger, aber gravierender Verstoß. Für eine solche Ordnungswidrigkeit seien ein Bußgeld in Höhe von 240,- €, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte im Verkehrs­zen­tra­l­re­gister vorgesehen. Dass der Antragsteller nicht selbst gefahren sei und sich auch bislang nichts habe zuschulden kommen lassen, habe keine rechtliche Bedeutung. Entscheidend sei vielmehr, dass im Wieder­ho­lungsfall ermöglicht sein müsse, den Fahrer zu ermitteln.

Quelle: ra-online, VG Neustadt

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss9522

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI