21.11.2024
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Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 7642

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss19.03.2009

Fernsehrichter erhält Fahrten­buch­auflage, weil mit seinem Auto ein Geschwin­dig­keits­verstoß begangen wurde und der Fahrer nicht ermittelt werden konnteFahrten­buch­auflage für Fernsehrichter rechtens

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof (BayVGH) hat entschieden, dass die einem aus einer Gerichts-Serie im Fernsehen bekannten Richter auferlegte Verpflichtung, für die Dauer eines Jahres ein Fahrtenbuch zu führen, rechtens ist. Damit wurde die vorangegangene Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Augsburg bestätigt.

Mit dem Kraftfahrzeug des Fernsehrichters Alexander Hold war ein erheblicher Geschwindigkeitsverstoß begangen worden. Das von der Radarkamera gefertigte Foto zeigte nicht ihn, sondern eine unbekannte dritte Person. Die Behörde, in deren Zustän­dig­keits­bereich der Verstoß begangen worden war, versuchte unter Einschaltung der Polizei, bei dem Fahrzeughalter den verant­wort­lichen Fahrer zu ermitteln, was jedoch nicht rechtzeitig gelang.

Voraussetzungen für eine Fahrten­buch­auflage liegen vor

Wie zuvor schon das Verwal­tungs­gericht Augsburg, hat nun auch der BayVGH befunden, dass die Voraussetzungen für eine Fahrten­buch­auflage gegeben seien. Die Behörden hätten mit dem ihnen zumutbaren Aufwand versucht, den für den Geschwin­dig­keits­verstoß verant­wort­lichen Fahrer zu ermitteln. Es gehe nicht zu Lasten der Behörden, dass der Fahrzeughalter wegen einer urlaubs­be­dingten Abwesenheit über einen längeren Zeitraum nicht persönlich habe befragt werden können, und deshalb nicht mehr rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung der Ordnungs­wid­rigkeit zu deren Aufklärung beigetragen habe. Der BayVGH wies ferner darauf hin, dass dem Fahrzeughalter im Rahmen des Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahrens zwar ein Aussa­ge­ver­wei­ge­rungsrecht zustehe - er müsse sich nicht selbst belasten. Dieses Aussa­ge­ver­wei­ge­rungsrecht verbiete es ihm aber nicht, sich durch Nennung des wahren Täters selbst zu entlasten.

Quelle: ra-online (pt)

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