15.11.2024
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Dokument-Nr. 2062

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Beschluss07.03.2006Verwaltungsgericht Neustadt2 L 223/06.NW
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Verwaltungsgericht Neustadt Beschluss07.03.2006

Abiturstreit: Neustadter Schüler verliert

Ein Abiturient des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums in Neustadt ist mit seinem Antrag, das Abitur nach der bis zum 31. Juli 2003 geltenden Prüfungsordnung ablegen zu dürfen, beim Verwal­tungs­gericht gescheitert.

Wie im Fall des Hannah-Arendt-Gymnasiums in Hassloch entschieden die Richter, dass der Schüler an seiner Schule über die neue Abitur­prü­fungs­ordnung und die darin geregelte Bedeutung der freiwilligen Facharbeit ausreichend informiert worden sei. Somit bestehe kein Anspruch darauf, seine Qualifikation im Leistungs­fach­bereich ausnahmsweise nach der alten Prüfungsordnung zu ermitteln.

Am Käthe-Kollwitz-Gymnasium habe am 26. März 2004 eine für alle Schüler der damaligen Jahrgangsstufe 11 verpflichtende Vollversammlung mit dem Thema „Neueinführung der Facharbeit” stattgefunden. Der MSS-Leiter habe bei dieser Veranstaltung über die neuen Bestimmungen informiert. Er habe darauf hingewiesen, dass das dritte Prüfungsfach bei der Leistungs­fach­qua­li­fi­kation weggefallen und an dessen Stelle die Facharbeit getreten sei. Damit stehe fest, dass das Bildungs­mi­nis­terium an dieser Schule seiner Infor­ma­ti­o­ns­pflicht nachgekommen sei.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 06/06 des VG Neustadt vom 09.03.2006

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