18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Neustadt Urteil20.04.2016

Führer­schei­n­entzug auch bei geringen Amphe­t­a­min­werten rechtmäßigBereits einmalige Einnahme einer "harten Droge" begründet Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr

Das Verwal­tungs­gericht Neustadt hat in einem gerichtlichen Eilverfahren entschieden, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis auch dann offensichtlich rechtmäßig ist, wenn bei einem Fahrerlaubnis­inhaber anlässlich einer Verkehr­s­kon­trolle nur ein geringer Amphetaminwert im Blut festgestellt wurde.

In dem konkreten Fall wurde der Antragsteller bei einer Fahrt mit dem Motorrad durch die Polizei kontrolliert, wegen des Verdachts auf Drogenkonsum wurde eine Blutprobe veranlasst. Im toxikologischen Gutachten der Univer­si­täts­klinik Mainz wurde eine Konzentration von ,018 mg/L Amphetamin im Blut festgestellt. Der Gutachter führte hierzu aus, dass eine gewisse Restwirkung der Droge nicht auszuschließen sei. Es sei aber zu berücksichtigen, dass es gerade in der Abklingphase einer akuten Psycho­sti­mu­lan­ti­en­wirkung zu schweren psycho­phy­sischen Erschöp­fungs­zu­ständen kommen könne, wodurch die persönliche Leistungs­fä­higkeit erheblich beeinträchtigt sei.

Behörde entzieht Fahrerlaubnis

Die Fahrer­laub­nis­behörde des zuständigen Landkreises entzog daraufhin die Fahrerlaubnis mit der Begründung, der Antragsteller sei wegen des Konsums der Droge Amphetamin ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Antragsteller erhebt Widerspruch gegen Führer­schei­n­entzug

Dagegen erhob dieser Widerspruch und beantragte beim Verwal­tungs­gericht Neustadt einstweiligen Rechtsschutz: Er habe sich auf einem Festival am Samstag nach erheblichem Alkoholkonsum verleiten lassen, an einer "Linie" Amphetamin kurz zu ziehen. Weil die Droge nach seinen Informationen innerhalb von maximal drei Tagen abgebaut sei, sei er absichtlich bis Donnerstag nicht gefahren.

Amphe­t­a­min­kon­zen­tration im Blut zum Zeitpunkt der Teilnahme am Straßenverkehr nicht entscheidend

Sein Antrag wurde vom Verwal­tungs­gericht abgelehnt. In dem Beschluss wird erneut - wir schon in früheren Entscheidungen des Gerichts und anderer Verwal­tungs­ge­richte die Rechts­auf­fassung der Verwal­tungs­behörde bestätigt, dass gemäß der Regelung in der Fahrer­laub­nis­ver­ordnung bereits die einmalige Einnahme der sogenannten "harten Droge" Amphetamin die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr begründet, auch wenn der Betreffende gar nicht unter dem Einfluss der Droge gefahren ist. Das folge aus der gesteigerten Gefährlichkeit der Droge, wie sie im toxikologischen Gutachten beschrieben werde. Es komme deshalb nicht darauf an, welche Amphe­t­a­min­kon­zen­tration im Blut des Antragstellers für den Zeitpunkt seiner Teilnahme am Straßenverkehr nachgewiesen worden sei.

Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22532

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI